Kostenloser Download: 28 Regeln zum Datenschutz in der Zahnarztpraxis

Zahnarztpraxis: Datenspeicherung in einer Cloud?

Der Deutsche Zahnärzte Verlag hat die eBroschüre „Datenschutz in der Zahnarztpraxis“ herausgegeben, die sich Interessierte kostenlos im Online-Shop herunterladen können.


28 Regeln zum Datenschutz in der Zahnarztpraxis

28 Regeln zum Datenschutz in der Zahnarztpraxis Foto: Screenshot


Grundlegende Informationen zum Datenschutz muss heute jeder Zahnarzt kennen. Nicht immer fällt es leicht, den Überblick zu behalten, für Abhilfe sorgt die eBroschüre “Datenschutz in der Zahnarztpraxis”.

Die erste Regel ist ebenso simpel wie effektiv: “Fragen Sie Daten zur Identifizierung einer Person am Telefon stets bei der Person ab, statt diese vorzulesen.” So wird vermieden, dass der Anrufer Informationen über einen Patienten erhält, zu denen er nicht berechtigt ist. Es genügt also nicht, als Zahnarzt nur selbst mit dem Thema vertraut zu sein, auch die Mitarbeiter müssen entsprechend geschult werden.

Experten empfehlen keine Cloud-Lösung in der Zahnarztpraxis

Komplexer wird der Datenschutz etwa beim Thema Cloud-Nutzung. Sollen Patientendaten in der Cloud gespeichert werden, muss der Patient dem zuvor explizit zustimmen. Darüber hinaus erfordert auch das Speichern in einer Cloud eine regelmäßige und verwertbare Datensicherung.

Schließlich erfordert die Übertragung personenbezogener Daten organisatorische und technische Maßnahmen. Das heißt, dass die Daten bereits in der Praxis verschlüsselt werden müssten, bevor sie in eine Cloud übertragen werden. Umgekehrt dürfen die dort gespeicherten Daten nur entschlüsselt werden, soweit sie bereits wieder auf die Rechner der Praxis übertragen wurden.

Welche Alternativen zur Cloud gibt es?

Während der Übertragung und Speicherung müssen die Daten so verschlüsselt sein, dass der Cloud-Betreiber oder Dritte keinerlei Möglichkeiten haben, diese Daten zu lesen. Die Autoren empfehlen daher, eher von der Verwendung von Cloud-Lösungen in der Zahnarztpraxis Abstand zu nehmen.

Wer die Vorteile einer Cloud dennoch nutzen möchten, zum Beispiel weil er mehrere Standorte betreibt, kann auf ein Online-Archiv zurückgreifen, das in eigener Verantwortung betrieben wird. Derartige Online-Archive sind bereits für weniger als 2.000 Euro als kombinierte Hardware-/Software-Lösung erhältlich, so die Autoren. Diesen und 27 weitere Tipps für den richtigen Umgang mit Patientendaten in der Zahnarztpraxis haben die Experten in der Broschüre zusammengestellt.

Die Autoren: Dr. Thomas H. Lenhard ist als Datenschutzbeauftragter der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) und anderer Institutionen im Gesundheitswesen umfassend tätig. Dr. Robert Kazemi ist Partner der Kanzlei Kazemi & Lennartz Rechtsanwälte in Bonn. Er berät in Fragen des Datenschutz- und Gesundheitsrechts.

Wer Fragen zu einzelnen Abschnitten oder zum Thema im Allgemeinen hat, kann den Autoren eine E-Mail senden: info@medi-ip-dataprotect.com.

>> zum kostenlosen Download der Broschüre