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se10.09.2015 / 09:09
Wo lassen sich junge Zahnärztinnen und Zahnärzte nieder?
Zahnarztpraxis auf dem Land ist wieder “in”
Von wegen Landflucht: Mehr Zahnärzte als noch vor fünf Jahren gründen ihre Praxis im ländlichen Raum. Besonders in Ostdeutschland zieht es viele Existenzgründer aufs Land.
Ganz so besorgniserregend, wie oftmals gesagt, ist die Lage offenbar nicht: Sicherlich sehen nach wie vor die meisten jungen Zahnärztinnen und Zahnärzte ihre Zukunft in der Stadt. In (Groß-)Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern fanden im Jahr 2014 rund 43 Prozent aller Existenzgründungen statt (Quelle: InvestMonitor Zahnarztpraxis).
Aber: Rund jede dritte zahnärztliche Praxis wurde im ländlichen Raum, also in Orten unter 20.000 Einwohnern, gegründet. Das sind fünf Prozentpunkte mehr als im Jahr 2010, wo 26 Prozent aller Existenzgründungen auf dem Land stattfanden. Hier lebt nach wie vor die Mehrheit der Bundesbürger.
Zulasten der Großstadtpraxen geht die Lust auf die Landzahnarztpraxis aber nicht: Ihr Anteil ist verglichen mit dem Jahr 2010 unverändert (43 Prozent). Hingegen haben sich offenbar immer mehr niederlassungswillige Zahnärzte und Zahnärztinnen gegen die Mittelstadt (20.000 bis 100.000 Einwohner) entschieden. In mittelgroßen Städten fanden 26 Prozent der Existenzgründungen statt.
Was kostet die Praxisgründung?
Neugründung einer Einzelpraxis
Die Einzelpraxis ist und bleibt die bevorzugte Niederlassungsform. Wer sich 2014 dazu entschloss, eine eigene Einzelpraxis aufzubauen, hatte einen durchschnittlichen Investitionsbedarf von 360.000 Euro. Der größte Investitionsposten sind dabei Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen (49 Prozent). (Quelle: InvestMonitor Zahnarztpraxis)
Übernahme einer Einzelpraxis
Die Übernahme einer bereits bestehenden Niederlassung als Einzelpraxis ist der häufigste Weg in die Selbständigkeit. Für die Übernahme als Einzelpraxis waren 2014 im Schnitt 265.000 Euro nötig. Die Investitionen in Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen sind mit fünf Prozent vergleichsweise gering. (Quelle: InvestMonitor Zahnarztpraxis)
Neugründung einer Praxis als Berufsausübungsgemeinschaft
Haben sich mehrere Zahnärzte zur Neugründung einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) entschlossen, fielen pro Kopf im Schnitt 280.000 Euro an. Die größten Investitionsposten bei BAG-Neugründungen sind Ausgaben für medizinisch-technische Geräte und Einrichtung (52 Prozent) und Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen (23 Prozent). (Quelle: InvestMonitor Zahnarztpraxis)
Übernahme einer Praxis als Berufsausübungsgemeinschaft
Das geringste Investitionsvolumen in 2014 entfiel mit 223.000 Euro auf die Übernahme einer Praxis als Berufsausübungsgemeinschaft (BAG). Der größte Teil der Investitionen, nämlich 39 Prozent, musste dabei für den „Goodwill“ (Firmenwert) aufgewendet werden, Investitionen in medizinisch-technische Geräte und Einrichtung betrugen 18 Prozent, Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen beliefen sich lediglich auf sechs Prozent. (Quelle: InvestMonitor Zahnarztpraxis)
Einstieg in eine Berufsausübungsgemeinschaft
Wer in eine bereits bestehende Praxis eingetreten ist, sei es als weiterer Inhaber oder durch den Kauf von Praxisanteilen eines ausscheidenden BAG-Mitglieds, musste durchschnittlich 251.000 Euro investieren. Der größte Aufwendungsposten ist der „Goodwill“ („ideeller Wert“; 53 Prozent). Der ideelle Wert kommt vor allem durch die persönlichen Beziehungen, das langjährige Betreuungsverhältnis zwischen Zahnarzt und Patient sowie durch Praxislage und -organisation zustande. (Quelle: InvestMonitor Zahnarztpraxis)
Mehr über 40-Jährige wählen Weg in eigene Praxis
Besonders gerne aufs Land ziehen die Ostdeutschen: Hier liegt der Anteil der Existenzgründungen in ländlichen Regionen bei 39 Prozent. Dabei ist die Übernahme einer Einzelpraxis die favorisierte Niederlassungsform, egal, ob Land- oder Großstadtzahnarzt. Während Berufsausübungsgemeinschaften generell etwas lieber von Städtern gegründet werden, finden Neugründungen einer Einzelpraxis – oder Übernahmen – bei Landzahnärzten etwas häufiger statt.
Die meisten Existenzgründer sind zwischen 30 und 40 Jahren alt. Selbst nach dem 40. Lebensjahr entschließen sich Zahnärztinnen und Zahnärzte zunehmend für den Weg in die Niederlassung. Die über 40-Jährigen präferieren dabei vergleichsweise häufig die Einzelpraxisgründung, während die jüngeren Kolleginnen und Kollegen lieber die Kooperationsmöglichkeit einer Berufsausübungsgemeinschaft bevorzugen.