Zahnärzte dürfen ab sofort mehr als zwei Kollegen anstellen
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) macht in ihren Bemühungen um einen fairen Wettbewerb für alle Praxisformen Ernst: Ab sofort können niedergelassene Vertragszahnärzte – egal ob in einer Einzelpraxis oder einer Berufsausübungsgemeinschaft – mehr als zwei angestellte Zahnärzte beschäftigen.
Auf diese Änderung des Bundesmantelvertrages Zahnärzte (BMV-Z) haben sich KZBV und der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) jetzt geeinigt. Bisher gab es durch den BMV-Z eine Obergrenze von maximal zwei angestellten Zahnärzten. Diese Grenze wurde nun aufgehoben. Die neue Regelung gilt ab sofort.
Die KZBV reagiert damit auf Veränderungen in der zahnärztlichen Versorgung, die zu Lasten der Freiberuflichkeit gehen. So beobachtet die KZBV, dass immer mehr zahnmedizinische Versorgungszentren (Z-MVZ) durch versorgungsfremde Investoren übernommen werden. Deren Vorteil: Im Z-MVZ dürfen beliebig viele angestellte Zahnärzte beschäftigt werden.
Eßer: Änderung ermöglicht flexiblere Arbeitszeiten
Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: „Die neue Regelung ermöglicht eine patientenorientierte Weiterentwicklung der Versorgung und trägt gleichzeitig den Wünschen junger Zahnärztinnen und Zahnärzten Rechnung, die zu Beginn ihres Berufslebens oder vor einer Niederlassung häufig zunächst als Angestellte im Team arbeiten wollen. Für die Angestellten werden zudem flexible Arbeitszeitmodelle ermöglicht. Jetzt können drei bzw. mit Begründung auch vier Angestellte je Vertragszahnarzt in Vollzeit oder entsprechend mehr in Teilzeit tätig werden.“