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Wissen kompakt: GOZ – das Wichtigste zur Abrechnung

In Wissen kompakt "GOZ" finden Sie die wichtigsten Artikel aus verschiedenen Ausgaben des "DENTAL MAGAZINs" zu diesem Thema zusammengestellt.



Implantatnachsorge: Immer mehr Patienten werden mit Implantaten versorgt. Diese müssen entsprechend nachversorgt werden, gerade wenn es zu einer Entzündung rund um das Implantat oder einer Periimplantitis kommt. Die Therapie dieser Entzündung kann dabei ganz unterschiedlich sein.

Berechnung von Modellen: „Die Leistung nach Nr. 6010 GOZ ist nur bei kieferorthopädischen Leistungen beziehungsweise im Verlauf einer solchen Therapie berechnungsfähig …“ So oder so ähnlich lauten unvermindert häufig die Erstattungsbescheide privater Krankenversicherer und Beihilfestellen – laut Leistungsbeschreibung ist die Sachlage allerdings nicht so eindeutig.

Knochen- und Weichgewebsmaßnahmen richtig berechnen: Es gibt vorausgehende oder begleitende chirurgische Maßnahmen, die eine implantologische Behandlung unterstützen oder überhaupt erst möglich machen. Der aktuelle Beitrag von Christine Baumeister-Henning zeigt Möglichkeiten der Abrechnung dieser Maßnahmen.

Keine definitive Handhabe: Nur ein Zahnarzt mit DVT-Fachkunde-Nachweis darf eine Indikation zur DVT-Aufnahme stellen und eine solche befunden – so weit ist die Vorgabe klar. Wird ein Patient allerdings überwiesen, stellt sich gebührenrechtlich die Frage, wie der Zuschlag für eine unter anderer zahnmedizinischer Fragestellung durchgeführte 3D-Rekonstruktion angerechnet werden darf.

Gebühren für GOZ-fremde Leistungen: Die Fassung von § 6 Abs. 1 ermöglicht eine analoge Abrechnung aller selbstständigen zahnärztlichen Leistungen, die in das Gebührenverzeichnis der GOZ nicht aufgenommen sind, wie zum Beispiel die „Lokalanästhesie per Parodontalgel“. Worauf zu achten ist, skizziert die Autorin.

DVT-Abrechnung im Blick: Die Vorteile der Digitalen Volumentomographie sind unbestritten. Zahnärzteschaft und Versicherer diskutieren jedoch auch nach der Verabschiedung der novellierten Gebührenordnung die Frage ihrer medizinischen Notwendigkeit und die Berechnungsfähigkeit einer DVT-Aufnahme inklusive ihrer Auswertung.

Paro-Behandlung richtig abrechnen: Parodontale Probleme spielen bei den Patienten eine immer größere Rolle. Größtmögliche Sorgfalt sollte auch der Abrechnung der mit parodontalen Behandlung verbundenen Vorbehandlung, Diagnostik und Therapie gelten.

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