Wie viel verdient man als angestellter Zahnarzt?
Wie viel ein angestellter Zahnarzt in einer Praxis verdient, hängt entscheidend von seiner Berufserfahrung ab. Grundsätzlich gilt: Je erfahrener der Zahnarzt, desto besser ist die Bezahlung. Das DENTAL MAGAZIN nennt konkrete Zahlen, was Sie als angestellter Zahnarzt fordern können.
Der Trend zur Anstellung in einer Zahnarztpraxis ist unverkennbar, immer mehr scheuen – zumindest zu Beginn ihrer Karriere – den Weg in die eigene Niederlassung und arbeiten lieber als Angestellte in einer Praxis. Viele wollen unmittelbar nach ihrem Studium nicht das finanzielle Risiko tragen und mitunter hohe Investitionen in eine eigene Praxis tätigen. Dass das Angestelltenverhältnis mit zunehmender Berufserfahrung durchaus finanziell attraktiv ist, zeigt eine aktuelle Auswertung des Vergütungsportals Gehalt.de für das DENTAL MAGAZIN, mit 320 Befragten.
Demnach verdient ein angestellter Zahnarzt bzw. eine angestellte Zahnärztin ohne Personalverantwortung im Schnitt 47.391 Euro brutto pro Jahr. Während die Vergütung im unteren Gehaltssegment bei rund 34.500 Euro liegt, verdienen die Kolleginnen und Kollegen im oberen Bereich über 54.200 Euro.
Je mehr Berufsjahre, desto besser die Bezahlung
Wie gut die Bezahlung ist, hängt wesentlich von der Berufserfahrung ab. So verdient ein Berufsanfänger in den ersten drei Jahren im Schnitt rund 38.600 Euro jährlich, nach drei bis sechs Jahren Erfahrung sind es bereits 50.700 Euro. Wer zwischen sechs und neun Jahren als angestellter Zahnarzt gearbeitet hat, kann mit 55.500 Euro Jahreseinkommen rechnen, und wer mehr als neun Jahre Berufserfahrung aufweist, sogar mit rund 61.000 Euro.
Natürlich gibt es auch hier wieder eine große Spannweite. So verdient ein Viertel der sehr erfahrenen, angestellten Zahnärzte sogar circa 73.200 Euro oder mehr. Umgekehrt gilt: Auch nach neun Jahren Berufserfahrung verdient ein Viertel der Zahnärzte 45.400 Euro – also etwas weniger als der Durchschnitt nach drei bis sechs Jahren Berufserfahrung.
Keine pauschale Berechnungsformel für Gehalt angestellter Zahnärzte
Wie Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), gegenüber dem DENTAL MAGAZIN sagte, gibt es keine pauschale Berechnungsformel für das Gehalt angestellter Zahnärzte. Fest steht, dass es regionale Unterschiede bei den Gehaltsstrukturen gibt, und letztlich das Gehalt zwischen dem Praxisinhaber und dem angestellten Zahnarzt individuell ausgehandelt werden muss.
Ist der angestellte Zahnarzt umfassend ausgebildet, kann er mehr verlangen, als zu Beginn seiner beruflichen Tätigkeit. Oftmals ist dann auch eine Umsatzbeteiligung möglich. Abhängig von den Kosten der Praxis seien das zwischen 25 und 30 Prozent des erarbeiteten Honorarumsatzes, schätzt Prof. Dr. Günter Dhom, Praxisinhaber aus Ludwigshafen.
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