Thesenpapier der Ärztekammer Berlin

Wie verändert sich die Arzt-Patienten-Beziehung in Zeiten der Digitalisierung?

Die Digitalisierung nimmt einen immer größeren Einfluss auf das alltägliche Leben. Während die Arzt-Patienten-Beziehung früher auf einem persönlichen, vertrauensvollen Kontakt beruhte, gibt es heutzutage Entwicklungen wie die Telematik oder Fernbehandlung. Die Ärztekammer Berlin hat jetzt ein 20-Punkte-Thesenpapier herausgegeben, das sich genau mit dieser Problematik befasst.


Arzt-Patienten-Beziehung Digitalisierung

Das Verhältnis zwischen einem Arzt und seinem Patienten soll trotz Digitalisierung vertrauensvoll bleiben. |© lev dolgachov


Die Diskussion um die Digitalisierung im Gesundheitswesen wird ambivalent geführt: Auf der einen Seite stehen Fortschrittsglaube und die Hoffnung auf Qualitätsverbesserung, auf der anderen Seite die Kostenreduktion bei den Kassen und die Angst um Datensicherheit bei Patienten und Ärzten. In einem 20-Punkte-Thesenpapier betrachtet die Ärztekammer Berlin die zu erwartenden Entwicklungen bei der Digitalisierung. Das Ziel: Regeln zu definieren, die eine gewachsene Arzt-Patienten-Beziehung trotz zunehmender Digitalisierung gewährleisten.

Arzt-Patienten-Beziehung soll vertrauensvoll bleiben

Moderne Techniken sollen laut Thesenpapier dazu genutzt werden, um die Qualität der Behandlung zu verbessern und die Arzt-Patienten-Beziehung zu vertiefen und vertrauensvoll zu halten. Da der Patient mehr Eigenverantwortung übernehme, werde das Verhältnis partnerschaftlicher, heißt es in der Veröffentlichung.

In Bezug auf die Datenhoheit empfiehlt das Papier eine Regelung, die die Qualität der medizinischen Behandlung nicht gefährde, wenn die Datenhoheit beim Patienten liege und dieser eine Einschränkung der Zugriffsregelung bestimmen könne. Besonders im Hinblick auf die elektronische Patientenakte (ePA) im Zusammenhang mit der europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) gelte es, genaue technische und rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Die Autoren der Veröffentlichung rieten zudem, auch die Haftung für persönlichen Daten vor Inbetriebnahme zu klären. Denn bisher hafte der Arzt für die persönlichen Daten seiner Patienten.

Patietendaten in der Digitalisierung

Für die Verbesserung von Arbeitsabläufen, Diagnostik und Therapie lasse sich auch künstliche Intelligenz nutzen, heißt es in dem 20-Punkte-Thesenpapier. Dafür sei auch die Festlegung ethischer Grundsätze wichtig. Darüber hinaus komme dem Schutz der Patientendaten vor kommerziellen Interessen ein hoher Stellenwert zu. Im Hinblick auf die Ärzte empfielt das Thesenpapier gezielte Schulungen, um Fragen bei der Fernbehandlung oder bei korrekten Abrechnungsmöglichkeiten zu klären. Auch Studenten sollten bereits im Studium die wichtigsten Kenntnisse im E-Health-Bereich erwerben. Ferner sei eine Testphase sinnvoll, bevor man Patientendaten in die ePA überführt und zur Grundlage der zukünftigen Behandlung machen könne.

Regelungen zur ePA

Die Krankenkassen sollten laut Gesetzentwurf ihren Versicherten spätestens zum 1. Januar 2020 die ePA zur Verfügung stellen. Dabei sollen Daten austauschbar sein, konsistent bleiben und vor missbräuchlicher Weiterverwendung geschützt sein. Auch für die Haftung müsse man eine Regelung finden, forderten die Autoren des Papiers. Darüber hinaus stellt das Thesenpapier weitere Regelungen zu Zugriffen im Notfall, zur Anlage, Pflege und Aufbereitung der Daten sowie der elektronischen Gesundheitsakten und zur Fernbehandlung vor.

Quelle: Ärztekammer Berlin