Parodontitistherapie wird Kassenleistung

Was die neue PAR-Richtlinie im Praxisalltag bedeutet

Die neue PAR-Richtlinie ist da. Was sie für die Behandlung von Parodontitis und die Abrechnung bedeutet, erklärt Sabine Zude, Geschäftsführerin CGM Dentalsysteme und Vorstandsvorsitzende des Verbands Deutscher Dentalsoftware-Unternehmen e. V. (VDDS).


Das bestehende PAR-Modul muss zunächst in der jetzigen Version erhalten bleiben, da zu den Plänen, die vor dem ersten Juli erstellt wurden, weiterhin Therapieänderungen nach altem Recht, also z. B. die Beantragung eines offenen Verfahrens, möglich sein muss. Ein Update soll es Ende September geben. © CGM


Zude: Im Kampf gegen die Volkskrankheit Parodontitis fehlten im Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung bislang verankerte Leistungen. Mit der neuen Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontitis ändert sich das jetzt. Und das kann man als versorgungspolitischen Meilenstein in der Behandlung von Parodontitis betrachten – auf dem Weg zur Verbesserung der allgemeinen Mundgesundheit. Denn die Parodontitis kann jetzt mit Maßnahmen behandelt werden, die sich am individuellen Bedarf der Patienten sowie am aktuellen wissenschaftlichen Stand zahnmedizinischer Erkenntnisse ausrichten und entsprechend abgerechnet werden. Jetzt sind auch die konkreten Nummern der PAR-Richtlinie im BEMA sowie die dazu gehörigen Bewertungszahlen bekannt.

Welche Leistungen sieht die Neubewertung bei der systematischen Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen ab jetzt vor?

Zude: Im Rahmen der neuen Richtlinie wird die sprechende Zahnmedizin erstmals in einer Behandlungsrichtlinie verankert: Für eine bessere Patientenadhärenz sollen eine persönliche Mundhygieneunterweisung und ein parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch stattfinden. Mit der unterstützenden Parodontitistherapie (UPT) soll eine strukturierte Nachsorge von mindestens zwei Jahren etabliert werden, die den Langzeiterfolg der Behandlung sichert. So sollen Patienten mit Erkrankungen des Zahnhalteapparates künftig von einer systematischen Diagnostik und nachhaltigen Behandlung profitieren. Und: Pflegebedürftige oder Menschen mit Beeinträchtigungen erhalten eine Parodontitis-Behandlung ohne Antrags- und Genehmigungsverfahren.

Was bedeutet das für die Praxisverwaltungssysteme?

Zude: Mit der Einführung der neuen PAR-Richtlinie ändert sich nicht nur die Planerstellung, sondern in erheblichem Maße auch die Abrechnung. Bis dato wurde ein PAR-Plan nach Abschluss der PAR-Behandlung über den PAR-Datenträgeraustausch abgerechnet. Die neue PAR-Richtlinie sieht nun eine umfangreiche Behandlungsstrecke vor. Dafür muss ein neues UPT-Modul entwickelt werden, welches diese Behandlungsstrecke abbildet. Im Gegensatz zum alten Verfahren, wo die PAR-Abrechnung einmalig vonstatten ging, kann nunmehr die PAR-Behandlung über monatliche Teilabrechnungen von bis zu zwei Jahren bzw. im Falle einer Verlängerung von bis zu 2,5 Jahren abgerechnet werden.

Neue PAR-Richtlinie zieht umfassende Programmierungen nach sich …

Zude: Aufgrund der umfangreichen Änderungen im Rahmen der neuen PAR-Behandlungsstrecke und dem damit verbundenen neuen Leistungspaket sind umfassende Programmierungen in den Zahnarztinformationssystemen verbunden. Deshalb benötigen die Hersteller abweichend von den üblichen Programmierzeiten für die Einarbeitung von Änderungen oder Ergänzungen des BEMA bzw. bundesmantelvertraglicher Regelungen für diese grundlegende Neuregelung im Bereich der Parodontitistherapie deutlich mehr Zeit. Eine Implementierung kann deshalb softwaretechnisch nur in Schritten erfolgen.“

Welche Änderungen werden bei CGM Z1.PRO durch die neue PAR-Richtlinie notwendig?

Zude: Patientenseitig unterstützen die CGM Dentalsysteme Zahnärzte bei der Umsetzung der neuen Anforderungen mit den Modulen „Z1 Karies- und PAR-Risikoanalyse“ und „Z1 Perio-Prevention“. So erstellen Praxen mit Hilfe der Tools individuelle Präventionspläne, kommunizieren transparent sowie nachvollziehbar mit ihren Patienten und behalten geplante Therapien aufgrund von Risikobeurteilungen stets im Blick.

Das bestehende PAR-Modul muss zunächst in der jetzigen Version erhalten bleiben, da zu den Plänen, die vor dem ersten Juli erstellt wurden, weiterhin Therapieänderungen nach altem Recht, also z. B. die Beantragung eines offenen Verfahrens, möglich sein muss. Mittelfristig wird das PAR-Modul der CGM Z1.PRO in Gänze neu entwickelt werden müssen. Und im Modul Prophylaxe pflegen wir ebenfalls Änderungen ein. Eine Auslieferung wird deshalb im ersten Step via ausfüllbarem PDF erfolgen – mit dem nächsten Update Ende September können dann voraussichtlich die Pläne wie gewohnt im PVS erstellt und abgerechnet werden.

 

Über die CGM Dentalsysteme

Die CompuGroup Medical Dentalsysteme GmbH ist der Innovationsführer auf dem Sektor der Dentalinformationssysteme und der Anbieter, dem die meisten Zahnarztpraxen in Deutschland vertrauen. Dieses Vertrauen entspringt nicht nur den innovativen Software-Lösungen für jeden Praxistyp und Fachbereich, sondern auch einem einzigartigen “Alle-aus-einer-Hand”-Konzept, das eben praxisvalidierter, hochwertiger Hardware auch Schulungs- und Serviceleistungen beinhaltet. CGM Dentalsysteme bieten der Praxis maximale Zukunftssicherheit – auch durch die Einbindung in das Netzwerk der börsennotierten CompuGroup Medical SE & Co. KGaA.


Sabine Zude

Geschäftsführerin CGM Dentalsysteme und Vorstandsvorsitzende des Verbands Deutscher Dentalsoftware-Unternehmen e. V. (VDDS).