News

Virtueller Rundgang durch barrierefreie Praxis

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat in Berlin einen virtuellen Rundgang durch eine barrierearme Zahnarztpraxis veröffentlicht. Dieser soll vor allem Zahnärztinnen und Zahnärzte motivieren und anleiten, ihre Praxis so barrierearm wie möglich umzugestalten.



Wie aktuelle Daten zeigen: Noch immer sind zu wenige Arztpraxen in Deutschland barrierefrei für Rollstuhlfahrer zugänglich. Die KZBV zeigt dem User mit der interaktiven Anwendung aus der Perspektive eines Patienten mit einer Mobilitäts-, Hör- oder Sehbeeinträchtigung auf, welche Barrieren in einer Praxis auftreten und wie diese beseitigt werden können.

Der virtuelle Rundgang simuliert in einer dreidimensionalen Musterpraxis den „typischen“ Zahnarztbesuch: so werden mögliche Barrieren im Eingangsbereich, am Empfang, im Warte- und Behandlungszimmer sowie im Sanitärbereich aufgezeigt. Für jede Barriere werden zugleich praktikable Lösungsvorschläge für deren Abbau unterbreitet. Der Schwerpunkt des Rundgangs liegt auf baulichen Aspekten und der Kommunikation in der Zahnarztpraxis.

„Gesamtgesellschaftliche Thema Barrierearmut voranbringen”

„Die KZBV leistet mit diesem virtuellen Rundgang einen weiteren Beitrag dazu, das gesamtgesellschaftliche Thema Barrierearmut auch in Zahnarztpraxen weiter voranzubringen. Die Multimediaanwendung ist dabei nur ein Instrument in einem ganzen Bündel von Maßnahmen, die die Vertragszahnärzteschaft in diesem Bereich in den vergangenen Jahren ergriffen haben”, sagte Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der KZBV.

Erklärtes Ziel der Aktivitäten sei es, allen Menschen so schnell wie möglich einen barrierearmen Zugang zu einer zahnmedizinischen Versorgung idealerweise in Wohnortnähe zu ermöglichen. Die Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz sei und bleibe eines der wichtigsten politischen Ziele des zahnärztlichen Berufsstandes.

Forderung an die Krankenkassen erneuert

Anlässlich der Veröffentlichung des virtuellen Rundgangs erneuerte Eßer seine Forderung an die Krankenkassen, bei künftigen Diskussionen um die Honorierung zahnärztlicher Leistungen das Thema „Barrierearmut“ angemessen zu berücksichtigen. „Das gilt besonders für die nachweislich hohen Investitionen in ältere Bestandspraxen. Die Bauordnungen der Länder sehen vor, dass Neubauten in der Regel ohnehin ohne Barrieren zugänglich sein müssen.“

Auch die Bundesregierung sei nach wie vor gefordert, zum Beispiel über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), bessere finanzielle Rahmenbedingungen zu schaffen, um die möglichst flächendeckende Umsetzung von Barrierearmut in Zahnarztpraxen zu unterstützen. Staatlichen Angaben zufolge sind in Deutschland mehr als sieben Millionen Menschen schwerbehindert.