KZBV und BZÄK zum COVID-19 Krankenhausentlastungsgesetz

Versorgungssicherheit braucht finanzielle Planungssicherheit

Angesichts des Kabinettsbeschlusses zum COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz, in dem die Zahnärzteschaft nicht berücksichtigt wurde, haben die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) ihrer Forderung Nachdruck verliehen, Zahnarztpraxen bei geplanten finanziellen Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung unbedingt zu berücksichtigen.


COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz

Dass Zahnarztpraxen im COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz nicht berücksichtig werden, könnte langfristige Folgen für die zahnärztliche Versorgung der Bevölkerung haben. | © Cherries – Fotolia


Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: „Die Zahnärzteschaft leistet auch und gerade in dieser bedrohlichen Krise hervorragendes und mobilisiert alle Kräfte und Reserven, um auch in Zeiten zunehmender Ausbreitung von SARS-CoV-2/COVID-19 die Menschen in unserem Land im erforderlichen Umfang zahnärztlich zu versorgen. Zunehmend vielen Praxen würde aber über kurz oder lang die Luft ausgehen, da ihre Einnahmebasis fast vollständig weggebrochen ist. Um unserem Sicherstellungsauftrag weiter nachkommen zu können, müssen die Praxen zumindest soweit abgesichert sein, dass sie ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen können.“

Zahnärztinnen, Zahnärzte und das Praxispersonal seien stark verunsichert und besorgt, den Praxisbetrieb nicht mehr lange wirtschaftlich aufrechterhalten zu können. „Diese Sorgen sind absolut nachvollziehbar und berechtigt. Vielfach droht Kurzarbeit und zunehmend viele Praxen sind schon in wenigen Wochen von der Insolvenz bedroht und werden – ohne Unterstützung – dauerhaft aus der Versorgung verschwinden“, warnte Eßer.

Sowohl die flächendeckende Versorgung als auch die gute zahnärztliche Infrastruktur stünden dann auf dem Spiel, die das Gesundheitswesen jedoch beide in der Zeit nach der Krise dringend braucht. Die KZBV drängt deshalb auf schnelle, unbürokratische Hilfe. „Unsere Vorschläge dazu liegen auf dem Tisch. Ich appelliere noch einmal eindringlich an Bundesminister Spahn, die zahnärztliche Versorgung möglichst bald ebenfalls unter einen finanziellen Schutzschirm zu stellen. Um unsere Versorgung für die Patienten unter schwierigsten Bedingungen weiter leisten zu können, sind wir auf die Ausweitung des finanziellen Schutzschirms für Zahnarztpraxen zwingend angewiesen“, betonte Eßer.



BZÄK unterstreicht Forderung der KZBV

Auch die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) fordert die Bundesregierung auf, Zahnärzte bei finanziellen Hilfen im Gesundheitsbereich gleichermaßen zu bedenken. Sie unterstützt daher die dahingehende Forderung der KZBV angesichts des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes ausdrücklich.

Dies kann nicht nur Aufgabe der Solidargemeinschaft der gesetzlichen Versicherten sein. So wie die medizinische Versorgung allen offen steht, müssen auch finanzielle Hilfen durch alle getragen werden – dies gilt besonders im Falle der Zahnärzteschaft, deren Einnahmen wesentlich auf privaten Leistungen beruhen. Private und gesetzliche Einnahmen fallen in der Corona-Krise in dramatischem Ausmaß weg. Das stellt viele Praxen vor existenzielle Probleme.

Langzeitfolgen für die zahnärztliche Versorgung

Dr. Peter Engel, Präsident der BZÄK: „Durch die Corona-Krise geraten viele Praxen in einen wirtschaftlich gravierenden Engpass. Steuert hier die Bundesregierung nicht gegen, droht vielen Praxen die Insolvenz bzw. frühzeitige Aufgabe. Alleine schon mit der großen Unsicherheit über die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit stehen heute neben den Arbeitsplätzen in den betroffenen Praxen auch unzählige Arbeitsplätze im Zahntechnikerhandwerk und in Dentalhandel und Industrie auf dem Spiel. Das Gesundheitssystem in Deutschland lebt von der Solidarität und dem Zusammenspiel aller darin Tätigen. Die über 70.000 Zahnärztinnen und Zahnärzte leisten gemeinsam mit ihren mehr als 220.000 Zahnmedizinischen Fachangestellten einen wichtigen Beitrag in diesem System. Wird hier nicht genügend geholfen, besteht die Gefahr, dass ein irreparabler Schaden für die Versorgung der Bevölkerung entsteht. Ich zolle allen Kolleginnen und Kollegen sowie ihren Praxisteams größten Respekt, unter den derzeitigen erschwerten Arbeitsbedingungen ihre Patienten weiter zu versorgen und danke ihnen allen für ihren unermüdlichen Einsatz in der derzeitigen Ausnahmesituation!“

Quellen: KZBV, BZÄK