Vergütung zahnärztlicher Leistungen leicht gemacht
Welches Honorar für welche Leistung? Die BDIZ EDI-Tabelle 2015 bietet Zahnärzten eine schelle Orientierung bei der Vergütung bzw. Abrechnung. So müssen Zahnärzte bei vielen Leistungen den 3,5-fachen Steigerungssatz der GOZ 2012 verlangen, um für vergleichbare Leistungen eine Vergütung zu erhalten, wie sie gesetzliche Krankenkassen im BEMA bezahlen.
Der Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa wartet mit der neuen BDIZ EDI-Tabelle 2015 auf, in der jede GOZ-Leistung mit BEMA, GOÄ und HOZ verglichen wird. Auf einen Blick lässt sich erfassen, ob sich der verwendete Steigerungssatz in der GOZ noch im grünen Euro-Bereich befindet oder bereits in roter Farbe signalisiert, dass der BEMA-Wert höher bewertet ist.
Gleichzeitig zeigt der BDIZ EDI in der Tabelle auch Zeitangaben für die Praxis mit 220 Euro Stundenumsatz, welche Zeit für welche Leistungsziffer aufgewendet werden darf, damit es sich betriebswirtschaftlich für die Praxis rechnet.
Unzureichende Honorierung bei GOZ 0010
Besonders ins Auge springt laut Verband nach wie vor die unzureichende Honorierung bei GOZ 0010, der eingehenden Untersuchung. In der GOZ 2012 fehlt eine Zeitvorgabe und es sind nur 12,94 € (im 2,3-fachen Satz) vorgesehen – anders als im Referentenentwurf 2008. Hier sollte eine Zeitdauer von mindestens 10 Minuten eine Honorierung von 19,49 Euro (im 2,3-fachen Satz) erlösen. Gleichzeitig wurde schon damals ein Mindesthonorarumsatz pro Stunde von 194 Euro vom Bundesgesundheitsministerium als angemessen bezeichnet.
Nach wie vor kritisiert der BDIZ EDI, dass die GOZ 2012 keine Beschreibung der modernen präventionsorientierten Zahnheilkunde zu Grunde legt und die Relationierung der bisherigen Leistungsziffern zueinander weitgehend beibehalten wurde. Dadurch sind Leistungen, die in der GOZ 1988 schlecht honoriert waren, meist auch in der GOZ 2012 unterbewertet.
Eigene Praxiskalkulationen leicht erstellen
Weit mehr als im Jahr 1988 müssen die Zahnärzte ihre Praxen heute streng betriebswirtschaftlich führen, um am Markt bestehen zu können. Dabei soll die Tabelle helfen. Sie zieht den Vergleich zwischen BEMA, GOÄ, HOZ, GOZ 1988 und GOZ 2012. Die Kosten für Dienstleistungen sind in den vergangenen acht Jahren allgemein gestiegen. Den 2008 im Referentenentwurf genannten Stundensatz von 194 Euro hat der BDIZ EDI in seiner Tabelle 2015 deshalb maßvoll auf 220 Euro angepasst.
„Allenfalls kleine Praxen können mit einem Mindesthonorarumsatzbedarf/ Stunde von 220 Euro auskommen“, räumt BDIZ EDI-Präsident Christian Berger ein. Für solche Praxen wurde die bei durchschnittlichen betriebswirtschaftlichen Kalkulationen für die Leistungen zur Verfügung stehende Zeit beim 2,3-fachen und 3,5-fachen GOZ-Satz angegeben. Eigene Praxiskalkulationen können so leicht erstellt werden.
Angemessenes Honorar fordern
Berger: „Jeder Zahnarzt ist aufgefordert, ggf. mit seinem Steuerberater, seinen eigenen betriebswirtschaftlichen Minutenwert zu errechnen und die Basiswerte entsprechend anzupassen. Damit lässt sich Zahnmedizin nach State-of-the-Art mit angemessenen Honoraren anbieten.
Die BDIZ EDI-Tabelle (DIN-lang-Format, Leporello) kann im Online-Shop des BDIZ EDI zum Preis von 1 Euro/Tabelle (incl. MwSt. und zzgl. Versandkosten) bestellt werden. Mitglieder erhalten den Leitfaden kostenfrei mit dem nächsten Rundschreiben.