Gehalts-Check bei jungen Zahnärzten

Verdienst als Assistenzzahnarzt: Gehaltssprung nach zwei Jahren

Wie hoch ist das Einstiegsgehalt als Assistenzzahnarzt und wie entwickelt es sich mit zunehmender Berufserfahrung in den nächsten Jahren? Das zeigt eine Umfrage unter rund 120 jungen Zahnärzten und Zahnärztinnen.



Wie in jedem anderen Beruf auch, verdienen Zahnärzte und Zahnärztinnen, die frisch von der Uni kommen, nicht dasselbe wie ihre erfahreneren Kollegen. In der Regel beginnen sie ihre Karriere als Assistenzzahnarzt in einer Klinik oder einer Zahnarztpraxis. In einer nicht repräsentativen Umfrage des Vergütungsportals Gehalt.de für das DENTAL MAGAZIN wurden 126 Teilnehmer zu ihren Gehältern befragt.

Nach einem Jahr Berufserfahrung erhält ein junger Zahnarzt demnach im Durchschnitt 29.600 Euro brutto pro Jahr. Im unteren Gehaltssegment verdient er lediglich 27.100 Euro, im oberen Gehaltssegment liegt der Wert bei 39.700 Euro. Der große Gehaltssprung kommt statistisch nach zwei Jahren Berufserfahrung. Dann verdient ein Zahnarzt im Mittel 42.000 Euro. Ein weiteres Jahr bringt keine große Gehaltsveränderung (45.000 Euro).

Verdienst steigt nach wenigen Jahren schnell an

Erst nach vier Berufsjahren zeigt sich wieder ein deutlicher Sprung nach oben, dann liegt das Jahreseinkommen bei rund 54.400 Euro. Wobei auch hier im oberen Gehaltssegment noch deutlich Luft nach oben ist: Ein Viertel aller ausgewerteten Teilnehmer mit vier Jahren Berufserfahrung verdient 67.200 Euro – und auch diejenigen, die zu diesem Zeitpunkt ihrer beruflichen Laufbahn zu dem unteren Gehaltssegment zählen, verdienen noch 48.400 Euro.

Wie viel man als Berufsanfänger tatsächlich verdient, ist immer auch Verhandlungssache. In einigen Praxen ist zudem eine Umsatzbeteiligung möglich, die mit dem Inhaber individuell vereinbart wird. Nicht selten ist der Praxisinhaber daran interessiert, einen gut eingearbeiteten jungen Kollegen zu behalten – sofern sich seine Beschäftigung rechnet.

Nicht zuletzt wird auch der Inhaber daran interessiert sein, eine nicht zu geringe Vergütung zu zahlen, damit der junge Kollege oder die junge Kollegin bleibt und nicht zu einer besser bezahlten Anstellung wechselt.

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