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VDZI: Lockvogelangebot von Tchibo

Der Zahnersatz von Tchibo führt zu immer schärferer Kritik. "Unverantwortlich" und "abenteuerlich" findet das Deutsche Zahntechniker-Handwerk (VDZI) die ZahnersatzCard.


Foto: Cmon – Fotolia


Zuvor hatten bereits die Landeszahnärztekammer Hessen und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen das Billigangebot des Kaffeerösters mit deutlichen Worten kritisiert.

Das Deutsche Zahntechniker-Handwerk (VDZI) hält ein solches System bezahlter Gutscheinaktionen für Medizinprodukte für unverantwortlich. “Zahntechnische Medizinprodukte sind ausschließlich Therapiemittel des Zahnarztes, die dieser auf Verordnung und auf seine eigene Rechnung beim zahntechnischen Labor seiner Wahl beauftragt”, teilt der Verband mit.
 
“Die Vorstellung, der Patient könne unter Vorlage der Novadent-ZahnersatzCard von seinem Zahnarzt verlangen, dass dieser die benötigten zahntechnischen Leistungen von einem, dem Zahnarzt vollkommen unbekannten Labor, welches auch noch in Manila seine eigentliche Fertigungswerkstätte unterhält, in Auftrag gibt, ist geradezu abenteuerlich”, heißt es.

Unbeeinflusste Therapiefreiheit ist Muss

Der Zahnarzt sei aufgrund seiner Sorgfalts- und Obliegenheitspflichten rechtlich strikt daran gehalten, die Entscheidung, wo er das zahntechnische Medizinprodukt fertigen lässt, im Rahmen seiner Therapiefreiheit völlig unbeeinflusst und nach bestem Wissen selbst zu treffen.
 
Mit dem Kauf eines Gutscheines der Firma Novadent werde der Patient in geradezu raffinierter Weise dazu angehalten, die damit verbundene Geldausgabe auf jeden Fall wieder „hereinzuholen“. Damit dürfte sich der vom Patienten ausgeübte Druck auf den Zahnarzt den Novadent-Zahnersatz zu wählen, deutlich erhöhen. Dieser Druck solle noch durch den Hinweis an die Patienten verstärkt werden, dass sie “im Falle der Ablehnung eines Laborwechsels durch den Zahnarzt zu einer der 1.000 Zahnarztpraxen gehen könnten, mit denen Novadent ,vertrauensvoll´zusammenarbeite.”

An der Garantie hat der VDZI Mängel festgestellt

Auch die Garatie bemängelt der Verband: Der Patient müsse sich in diesem Fall wohl für immer vom bisherigen Zahnarzt seines Vertrauens abwenden, denn die Garantiezusage wird dem Zahnarzt als Auftraggeber und Werklohnschuldner gegeben und sie greift nur, wenn der Patient ab dem Tage der Inkorporation des zahntechnischen Werkstücks zweimal im Jahr zur Nachkontrolle in der Praxis vorstellig werde.
 
“Mit allen drei Verkaufsargumenten – bezahlte Gutscheine, Aufbau von Abwanderungsrisiken für den Zahnarzt und Garantien mit Bindungscharakter für den Patienten – werden in der medizinischen Versorgung auf bisher nicht dagewesenen Weise völlig falsche Versorgungsanreize gesetzt; man ist geneigt, eine solche Marketingstrategie der Firma Novadent auch als strukturelle Nötigung  des Zahnarztes zu bezeichnen”, kritisiert der Verband.

Muss Patient Mehrkosten selbst zahlen?

Der VDZI ist der festen Überzeugung, dass jede offene und versteckte Handlung, die geeignet ist, den wirtschaftlichen Druck auf den einzelnen Zahnarzt so zu erhöhen, dass er vom elementaren Prinzip seiner ganzheitlichen Therapieverantwortung abweicht, rechtlich bedenklich ist und in jedem Fall versorgungspolitisch strikt abzulehnen sei.

“Was Tchibo und Novadent zudem verschweigen ist, dass der gesetzlich Versicherte durch die Wahl einer der per Gutschein angepriesenen Zahnersatz-Versorgungsformen in der Regel zum Privatpatienten wird. Dies hat zur Folge, dass die tatsächlichen zahnärztlichen und zahntechnischen Mehrkosten völlig unbekannt und vom Patienten dann gänzlich selbst zu zahlen sind”, heißt es in dem Statement weiter. Die angepriesene Ersparnis werde am Ende so manchen Patienten in eine unerwartet teure Kostenfalle führen; mithin klare Kennzeichen eines sommerlichen Lockvogelangebotes eines Dentalhändlers.
 
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