Anträge ab sofort möglich

Überbrückungshilfe für Studenten in Notlage

Durch die Corona-Krise haben viele Arbeitnehmer ihren Job verloren oder mussten in Kurzarbeit gehen. Die Folge sind finanzielle Notlagen. Auch Studenten sind davon betroffen. Jetzt hilft die Bundesregierung: Ab sofort können Studierende eine Überbrückungshilfe beantragen.


Überbrückungshilfe Studenten Corona

Wenn gähnende Leere im Geldbeutel und auf dem Konto herrscht, können Studenten ab sofort Zuschüsse beim Studentenwerk beantragen. © DDRockstar – stock.adobe.com


Studieren soll auch während der Pandemie weiter möglich sein. Durch COVID-19 haben viele Studenten ihre Nebenjobs verloren und auch bei den Eltern kann es aufgrund der Krise zu finanziellen Engpässen kommen, sodass sie ihre Kinder nicht wie sonst unterstützen können. Aus diesem Grund hat nun das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Möglichkeit eröffnet, eine Überbrückungshilfe für Studenten einzurichten. Diese Hilfen können in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses bei ihrem Studenten- bzw. Studierendenwerk beantragt werden.

Änderungen bei BAföG und KfW

Auch BAföG-Empfänger sollen nicht unter den Umständen leiden, wenn pandemiebedingt Lehrangebote und Prüfungen ausfallen. Diese Regelung gilt seit März. Sollten die Eltern außerdem im Moment weniger verdienen, besteht die Möglichkeit, einen Aktualisierungsantrag für den laufenden Bewilligungszeitraum zu stellen.

Auch der KfW-Studienkredit ist von Mai 2020 bis Ende März 2021 zinslos und ferner für ausländische Studenten geöffnet. Laut Angaben des BMBF ist daraufhin die Zahl der Anträge massiv gestiegen, sodass ein Finanzvolumen im Mai von mehr als 167 Millionen Euro zusammenkommt.



Überbrückungshilfe für Studenten vom Kontostand abhängig

Die neue Überbrückungshilfe für Studenten soll nun genau diejenigen unterstützen, die besonders bedürftig und in einer akuten Notlage sind, so das BMBF. 100 Millionen Euro sind für die Hilfen bereitgestellt, die online beantragt werden können. Die Bearbeitung und Prüfung erfolgt durch die Studenten- und Studierendenwerke. Entscheidend für die Bewilligung ist die nachgewiesene Bedürftigkeit, die mittels des Kontostands am Vortag der Antragstellung festgestellt wird.

Die maximale Höhe der Hilfe beträgt 500 Euro für die Monate Juni, Juli und August. Berechtigt sind alle in- oder ausländischen Studenten an staatlich anerkannten Hochschulen. Alter und Semesterzahl spielen keine Rolle. Zum Antragsstart müsse aber noch das benötigte Bearbeitungstool programmiert werden, erklärte Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks (DSW). Laut Plan solle es ab dem 25. Juni bereit sein und die ersten Auszahlungen können Ende Juni erfolgen

 

Quelle: BMBF