Transparenz schafft Vertrauen

Patienten können heute aus vielfältigen zahnärztlichen Versorgungsangeboten und Praxisformen wählen, benötigen aber mehr Transparenz hinsichtlich der Praxis- und Eigentümerstrukturen. Das zeigt der 6. Jahresbericht der Zahnärztlichen Patientenberatung mit dem Titel „Die richtige Praxisform finden“, der von Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) vorgestellt wurde.



Im Fokus des diesjährigen Berichts stehen verschiedene Formen zahnärztlicher Praxen, die am Versorgungsgeschehen teilnehmen. Die Praxislandschaft in Deutschland hat sich in den vergangenen anderthalb Jahrzehnten deutlich gewandelt und diversifiziert. Neben bewährte Einzelpraxen sind Gemeinschaftspraxen in unterschiedlichen Formen sowie seit einigen Jahren auch rein zahnärztliche medizinische Versorgungszentren (MVZ) mit teils umfangreicher Belegschaft getreten.

ES BRAUCHT GUTE BERATUNG …
Dr. Romy Ermler, Vizepräsidentin der BZÄK: „Patientinnen und Patienten wollen zuallererst eine gute Versorgung – in welcher Praxisform sie diese erhalten, ist für sie sekundär, wenn sie sich gut beraten und behandelt fühlen. Viele von ihnen wissen aber die vertrauensvolle und persönliche Betreuung besonders in kleinen Einzel- oder Gemeinschaftspraxen sehr zu schätzen. Dieses Vertrauensverhältnis kann in großen Praxiseinheiten, in denen die behandelnden Zahnärztinnen und Zahnärzte oft wechseln, deutlich schwerer entstehen. Ein individuelles Beratungsgespräch – ob in der Praxis oder auch mit einer der Patientenberatungsstellen – ist durch nichts zu ersetzen, auch nicht durch Informationen im Internet. Die zahnmedizinischen Expertinnen und Experten in den Beratungsstellen helfen Jahr für Jahr vielen tausend Patientinnen und Patienten mit ihren Anliegen. Das zeigt, dass qualifizierte Informationen rund um die zahnmedizinische Versorgung stark nachgefragt sind.“

… UND EINE HOCHWERTIGE PATIENTENVERSORGUNG
Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstands der KZBV: „Die Ergebnisse des aktuellen Berichts sind für die Weiterentwicklung und Verbesserung der flächendeckenden, wohnortnahen und qualitativ hochwertigen Patientenversorgung sehr wichtig – gerade jetzt, da sich die Versorgungslandschaft dynamisch verändert. Die Zahnärzteschaft in Deutschland sieht es als ihre Aufgabe an, mögliche Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen, Lösungsvorschläge zu unterbreiten und diese an die Politik zu adressieren. Die für Patienten jederzeit optimale Versorgung muss bei allen zahnärztlichen Einrichtungen, unabhängig von Form und Größe, im Mittelpunkt stehen. Gesundheit zum Renditeobjekt eines Geschäftsmodells zu machen, wie dies bei Hedgefonds und Großinvestoren vielfach der Fall ist, zerstört das patientenorientierte Versorgungsmodell unseres Gesundheitssystems unwiderruflich. Wir haben solche versorgungsschädlichen Entwicklungen genau im Blick und werden die Politik auf diese weiterhin aufmerksam machen, nicht zuletzt auch über die zahnärztlichen Beratungsstellen.“ Dem wissenschaftlich abgesicherten Bericht zur Arbeit der Beratungsstellen von (Landes-)Zahnärztekammern und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen zufolge wurden im Jahr 2021 bundesweit rund 32.000 Beratungen durchgeführt (2020: rund 31.000). Mehr als die Hälfte (55 Prozent) der Beratungskontakte betraf – wie schon in den Vorjahren – finanzielle und rechtliche Themen, etwa Versichertenansprüche und Patientenrechte. In den meisten Fällen lassen sich die Anliegen der Ratsuchenden durch qualifizierte Wissensvermittlung im Beratungsgespräch abschließend klären.

DIE ZAHNÄRZTLICHE PATIENTENBERATUNG
Die Patientenberatungsstellen der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und (Landes-)Zahnärztekammern leisten bundesweit eine kostenlose und fachlich unabhängige Beratung durch zahnmedizinische Experten. Das Angebot richtet sich an gesetzlich und privat Krankenversicherte gleichermaßen. Anspruch und Ziel der Zahnärztlichen Patientenberatung ist es, die Eigenverantwortlichkeit und Souveränität von Patientinnen und Patienten zu stärken und dadurch die Zufriedenheit weiter zu steigern.

JAHRESBERICHT ZUR EVALUATION DER ZAHNÄRZTLICHEN PATIENTENBERATUNG – ZENTRALE ERGEBNISSE:
· Die meisten Ratsuchenden (etwa 84 Prozent) sind gesetzlich krankenversichert, rund acht Prozent haben eine private Krankenversicherung. Das entspricht in etwa den jeweiligen Anteilen in der Allgemeinbevölkerung.
· Die Beratungsgespräche erfolgen in den meisten Fällen (77 Prozent) telefonisch. Dieser Anteil hat sich im Vergleich zum Vorjahr (74 Prozent) noch einmal erhöht.
· Die Beratungsanliegen von Patienten großer und kleiner Praxiseinheiten unterscheiden sich kaum.
· Mehr als drei Viertel der Beratungen (78 Prozent) tragen zu einer unmittelbaren Problemlösung bei und haben damit für Patientinnen und Patienten einen hohen praktischen Nutzen.