Tipps zur erfolgreichen DVT-Abrechnung
Carestream Dental, Spezialist für medizinische Bildgebung, hatte zu einem Seminar mit dem Thema „DVT-Abrechnung in der Praxis“ nach Hamburg gebeten. Was niemand ahnte: Man stellte zusammen mit der DKV Deutsche Krankenversicherung ein Konzept vor, wie Abrechnungen von DVT-Aufnahmen zukünftig transparenter werden könnten.
Zum Auftakt verwies Dr. Thomas Kiesel Abteilungsleiter Kundenservice Leistung Gesundheit bei der DKV, anhand zahlreicher Beispiele auf die Unsicherheiten, die bei der Abrechnung von DVT-Leistungen in den zahnärztlichen Praxen herrscht. „Kein Wunder“, meint Kiesel, der auf die teilweise irreführenden Vorgaben verwies. Nach einem intensiven Erfahrungsaustausch mit Zahnärzten, dem Aktionsbündnis gesundes Implantat und dem Geräthersteller Carestream hat die Initiative nun ein Informationspaket aus Indikationen (komprimiert auf drei Seiten), beispielhaften Muster-Abrechnungen und einem Formblatt für die Information an die Kostenträger entwickelt. Ziel ist, die Abrechnungsoptionen des Zahnarztes für einen DVT-Einsatz optimal darzustellen und die Chancen auf eine komplikationslose Abwicklung durch die Kostenträger deutlich zu erhöhen.
Mehr Chancen, die Kostenerstatter zu überzeugen
„Ein großer Teil der Anträge für DVT-Aufnahmen ist nicht nachvollziehbar. Viele Abrechnungen sind fehlerhaft. Aus diesem Grund haben wir hier gemeinsam mit Carestream Dental die Initiative ergriffen“, begründet Kiesel die Intention des Projektes. Die Initiative, zu der auch DVT-Anwendern inzugezogen wurden, verfeinert die bestehende s2k Richtlinie speziell für die DVT-Abrechnung bei der DKV, so dass die Indikationsdarstellung einfacher nachvollziehbar wird. Damit erübrigen sich vielfach lästige Nachfragen und Ablehnungen.
Es wurde eigens ein Formblatt entwickelt, mit dem die DVT sowie die relevanten Schnitte schnell erfasst und der Fall einfacher sowie entsprechend der definierten Indikation erfasst werden kann. „Anhand des unkompliziert zu erstellenden Formblattes sollen die DVT-Indikationen eindeutig nachvollziehbar sein, und können dann schneller bearbeitet werden“, betonte Kiesel. Dies gelte wohl auch für die Verfahren anderer Kostenerstatter.
Vorteile für Anwender und Krankenversicherungen gleichermaßen
„Die Krankenversicherungen profitieren von Einheitlichkeit, Nachvollziehbarkeit, Vergleichbarkeit und Transparenz der Falldarstellungen. Und auch für den Zahnarzt werden Dokumentation und Abrechnung einfacher und übersichtlicher“, bilanziert Frank Bartsch, Trade Marketing Manager bei Carestream Dental, das Ergebnis.
Der Zahnarzt Dr. Sigmar Kopp aus Güstrow, beratendes Mitglied der Initiative, sieht in dem Ergebnis eine „echte Erleichterung bei der Erfassung der Fälle“. Gleichzeitig profitierten die Zahnärzte wir von einer besseren Planbarkeit der Erstattung.
Ab Mitte September will die Initiative ihr Informationspaket anbieten. Dann soll auch geklärt sein, wie die Zahnärzte und ihre Abrechnungsassistenz an diese Informationen kommen werden.