Telematikinfrastruktur: Das ist neu in 2020
Die Telematikinfrastruktur konnte bisher nur den Online-Abgleich der Versichertenstammdaten leisten. Nach einem Funktions-Update in diesem Jahr sollen einige sinnvolle medizinische Funktionen hinzukommen. Hier erfahren Sie, welche das sind.
Die Telematikinfrastruktur ist ein sicherer Kommunikationsweg für das Gesundheitswesen, über das zum Beispiel Ärzte und Kliniken miteinander kommunizieren können. Diese Datenautobahn ist mittlerweile in nahezu jeder Praxis angekommen, Praxisinhaber ohne TI-Anschluss müssen ab 1. März 2020 mit Honrarkürzungen von bis zu 2,5 Prozent rechnen.
Der Leistungsumfang der digitalen Lösung aus Hardware (Konnektor) und Software beschränkt sich bisher auf den Online-Abgleich der Versichertenstammdaten. Das wird sich im Jahr 2020 allerdings ändern: Neue, sinnvolle medizinische Anwendungen sollen folgen. Im Folgenden erfahren Sie, welche das sein werden.
Telematikinfrastruktur 2020: Software-Update für Konnektor notwendig
Der bereits erwähnte Konnektor verbindet die Praxis mit der Telematikinfrastruktur. Die auf diesem physisch in der Praxis vorhandenen Gerät aufgespielte Software muss zunächst einer Aktualisierung unterzogen werden, bevor die neuen Funktionen aktiv genutzt werden können. Nachdem das Software-Funktionsupdate installiert wurde, steht den Praxen dann der sogenannte E-Health-Konnektor zur Verfügung, der die neuen Anwendungen umsetzen kann.
Da es verschiedene Hersteller gibt, die eine TI-Lösung anbieten, befindet sich die Entwicklung dieser Updates aktuell in unterschiedlichen Stadien. Sobald ein Update fertig gestellt wurde, muss es von der gematik zunächst noch zertifiziert und dann wiederum von dem jeweiligen Hersteller im Feldtest geprüft werden. Einer der Anbieter plant, das Zulassungsverfahren noch im ersten Quartal 2020 zu durchlaufen, die anderen werden später folgen.
Sichere digitale Signatur (QES)
Der neue E-Health-Konnektor wird in der Lage sein, die sogenannte qualifizierte elektronische Signatur (QES) zu übermitteln. Wenn ein Arzt oder eine Klinik eine Nachricht bzw. einen Datensatz erhält, dokumentiert die QES auf sehr hohem Sicherheitsniveau, wer der Absender ist und garantiert darüber hinaus, dass das signierte Dokument seit dem Versand durch den Absender nicht mehr von Dritten verändert wurde.
Die QES ist per Gesetz für einige TI-Anwendungen verpflichtend, wie beispielsweise für den Notfalldatensatz oder den elektronischen Arztbrief. Um die QES nutzen zu können, benötigen Praxen neben dem upgedateten E-Health-Konnektor außerdem einen elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) der Generation 2 sowie ein Praxisverwaltungssystem (PVS) auf dem neueten Stand, das die gewünschten Funktionen des E-Health-Konnektors unterstützt.
Notfalldatensatz auf der eGK abspeichern
Eine weitere neue Funktion der Telematikinfrastruktur in 2020 ist das Notfalldatenamagement (NFDM). Sollte der Notfalldatensatz eines Patienten auf dessen elektronischer Gesundheitskarte (eGK) abgespeichert sein, kann der Arzt in der Praxis oder Klinik direkt darauf zugreifen und medizinisch relevante Daten wie Informationen zu Diagnosen, Allergien oder Medikationen abrufen. Um einen solchen Datensatz auf der Karte abspeichern zu können, muss der behandelnde Arzt die medizinische Notwendigkeit prüfen und den Patienten über den Vorgang aufklären bzw. sein Einverständnis einholen. Der Notfalldatensatz wird dann per QES durch den Arzt signiert und auf der Gesundheitskarte gespeichert.
Elektronischer Medikationsplan
Der bundeseinheitliche Medikationsplan wurde bereits im Oktober 2016 eingeführt. Seine digitale Weiterentwicklung, der elektronische Medikationsplan (eMP), steht ebenfalls für 2020 auf der Agenda. Ähnlich wie beim Notfalldatensatz, können Ärzte den eMP mit Zustimmung des Patienten auf dessen eGK abspeichern, sodass z. B. Apotheker oder weiterbehandelnde Ärzte unkompliziert auf die Informationen zugreifen und diese ggf. auch aktualisieren können. Einen Ausdruck auf Papier erhält der Versicherte nach wie vor – bei der elektronischen Variante muss auf der eGK immer der aktuelle Plan verfügbar sein.
Beim eMP können neben den Hausärzten auch Fachärzte auf den Plan zugreifen und diesen aktualisieren – sollte der Patient dies wünschen.
Kommunikation innerhalb der Telematikinfrastruktur 2020
Der ebenfalls geplante, sektorenübergreifende Kommunikationsdienst der Leistungserbringer (KOM-LE) ermöglicht es Ärzten, unter anderem elektronische Arztbriefe (eArztbriefe) zu verschicken, was die Kommunikation untereinander erleichtern soll. Das funktioniert ähnlich wie beim Schreiben und Versenden von E-Mails, allerdings sind zusätzlich Sicherheitsmechanismen, wie die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, vorgesehen. Die eArztbriefe müssen mit der bereits erwähnten QES signiert werden – wofür wiederum das Update auf dem E-Health-Konnektor notwendig ist.