Sieben Tipps, wie mehr Zeit für die Behandlung bleibt
Auf rund 180 Seiten haben KZBV, BZÄK und weitere Partner Handlungsempfehlungen zusammengestellt, die für mehr Zeit zur Behandlung sorgen sollen. Die sieben Vorschläge für die Zahnarztpraxis sind hier zusammengefasst.
Durchschnittlich 96 Tage ist pro Praxis eine Person mit der Bewältigung bürokratischer Vorgaben in einer Arztpraxis beschäftigt. „Das ist wertvolle Zeit, die den Ärzten und Zahnärzten für die Behandlung fehlt. Hier lohnt es sich, gemeinsam anzupacken und die Verfahren zu vereinfachen“, erklärt der stellvertretende Vorsitzende des Nationalen Normenkontrollrates und Projektverantwortliche Wolf-Michael Catenhusen, der die Handlungsempfehlungen vorgelegt hat.
Sieben Handlungsempfehlungen für Zahnarztpraxen
1. Elektronisches Antrags- und Genehmigungsverfahren – Behandlungsplan: Die Umstellung von einem papiergebundenen auf ein elektronisches Antrags- und Genehmigungsverfahren von zahnärztlichen Leistungen führt infolge des Wegfalls von Medienbrüchen sowohl in den Zahnarztpraxen als auch bei den Krankenkassen zu einer deutlichen Reduzierung des Verwaltungsaufwands und damit zu einer Beschleunigung des gesamten Verfahrens.
2. Dokumentation der Aufbereitung von Medizinprodukten – Negativdokumentation: Jeder Handgriff, jeder Prozessablauf ist genauestens im Hygieneplan hinterlegt. Daher bedarf es nur noch der Dokumentation der Abweichungen, der sogenannten Negativdokumentation für abweichende Prozesse. Eine zusätzliche Tagesabschlussdokumentation gewährleistet die juristisch gewünschte Dokumentation der Nachvollziehbarkeit. Diese beschreibt, ob alle Aufbereitungsprozesse den Vorgaben entsprechend durch-geführt wurden und wer hierfür verantwortlich zeichnet.
3. Vereinfachung von Archivierungspflichten zur Erfüllung der Aufbewahrungsfristen: Indem die Modelle zum Beispiel durch Fotos beziehungsweise Fotografien visualisiert werden, könnte das unmittelbare Auffinden der Modelle durch eine Digitalisierung des Patientenarchivs erleichtert werden. Zusätzlich könnten beispielsweise durch den Einsatz computergesteuerter Fräsmaschinen körperhafte Modelle aus Gips oder Kunststoff hergestellt werden, deren Formatdateien sich zukunftssicher abspeichern ließen. Durch ein Auslesen dieser Dateien könnte auch noch in zehn Jahren ein entsprechender Fräsauftrag erfolgen. Diese Umstellung der Archivierung könnte den Verwaltungsaufwand einer Zahnarztpraxis deutlich reduzieren.
4. Erleichterung der Registrierung des Betriebs von Röntgeneinrichtungen: Meldungen zur Inbetriebnahme, Stilllegung oder wesentlichen Änderungen des Betriebs der Anlage (sollten) an nur noch eine zentrale Stelle gerichtet werden müssen. Dabei ist sicherzustellen, dass der notwendige Informationsfluss zwischen der Behörde und der zahnärztlichen Stelle gewährleistet ist. Eine Doppelmeldung würde hiermit für die Zahnärztinnen und Zahnärzte entfallen, die Röntgeneinrichtungen betreiben.
5. Reduktion der Präsenzanforderungen zum Nachweis der erforderlichen Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz: Würden die zuständigen Stellen der Länder (Online-)Fernlehrgänge zur Aktualisierung der Fachkunde als Alternative zu Präsenzkursen zulassen, könnte dies für die betroffenen Zahnärztinnen und Zahnärzte zu einer erheblichen zeitlichen und finanziellen Entlastung führen. Alternativ könnte eine Splittung der Kurse in Präsenz- und Fernstudienzeiten erfolgen.
6. Nachweis der Wirksamkeit von Medizinprodukten: Um ausufernde Bürokratie insbesondere bei Praxisbegehungen einzudämmen, wäre ein klarstellender Zusatz in § 26 MPG sinnvoll, der sicherstellt, dass die Wirksamkeit von bereits behördlich zugelassenen Medizinprodukten für den entsprechenden Anwendungsbereich bei ordnungsgemäßem Gebrauch nicht nochmals von den Zahnarztpraxen nachgewiesen werden muss. Im Bereich der Desinfektion könnte beispielsweise die Desinfektionsmittel-Liste des VAH als zusätzliche Referenz zur Wirksamkeit der angewandten Desinfektionsmittel übergeordnet anerkannt werden.
7. Praxisbegehung nach dem Medizinproduktegesetz und Infektionsschutzgesetz: Eine bessere Koordinierung der Praxisbegehungen durch die unterschiedlichen Überwachungsbehörden kann zu einer spürbaren Entlastung der Zahnarztpraxen führen. Ziel muss es hierbei sein, aufeinander abgestimmte Begehungen nach MPG und IfSG durchzuführen. Dabei ist es unerlässlich, dass die Begehungsinhalte, die überprüft werden, im Sinne einer Best-Practice-Orientierung sämtlichen Praxen vor einer möglichen Begehung transparent kommuniziert werden. Zudem wären gemeinsam durchgeführte Praxisbegehungen denkbar, die einzeln durchgeführte Begehungen durch die unterschiedlichen Überwachungsbehörden obsolet erscheinen lassen.
Die Projektpartner
Projektpartner des Nationalen Normenkontrollrates waren die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV). Begleitet wurde das Projekt durch das Bundesministerium der Gesundheit, die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sowie durch die Geschäftsstelle Bürokratieabbau im Bundeskanzleramt (GBü).
Zum Download: Der komplette Bericht des Projekts „Mehr Zeit für Behandlung“