Kritik an Verbraucherportal "kostenfalle-zahn.de"

Offener Brief der KZBV an Verbraucherschutz-Minister Heiko Maas

Die Webseite kostenfalle-zahn.de der Verbaucherzentrale Bundesverband wurde vor einigen Wochen gestartet. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) kritisiert nun in einem offenen Brief an den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, das Portal und fordert eine Stellungnahme.



In dem Brief kritisieren die Unterzeichner, Dr. Günther E. Buchholz, Dr. Jürgen Fedderwitz (beide stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes) und Dr. Wolfgang Eßer (Vorsitzender des Vorstandes), dass schon der Name der Website, “kostenfalle-zahn.de”, den Eindruck erwecke, die Inanspruchnahme zahnärztlicher Leistungen sei für den Patienten problembehaftet und ohne Expertenwissen nicht möglich. “Die Bezeichnung intendiert, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte ihre Patienten nicht nach bestem Wissen beraten und über die entstehenden Kosten je nach Therapiealternative aufklären. Damit wird das vertrauensvolle Zahnarzt-Patienten-Verhältnis in Frage gestellt”, heißt es wörtlich. Dadurch würden Patienten nach Ansicht der KZBV regelrecht animiert, sich zu beschweren. Die Verbraucherzentrale sei scheinbar der Ansicht, nur mit vielen Beschwerden maximalen Druck auf Politik und Zahnärzteschaft ausüben zu können, unabhängig davon, ob diese Beschwerden in jedem Einzelfall tatsächlich angemessen und berechtigt seien.

Transparenz durch eigene Informationsportale

Da die KZBV explizit einen transparenten Umgang mit den Kosten für zahnärztliche Behandlungen befürworte, habe man das eigene Informationsangebot für Patienten in den vergangenen Jahren stets erweitert und auf die Angebote der zahnärztlichen Patientenberatung in den Bundesländern aufmerksam gemacht (www.patientenberatung-der-zahnaerzte.de, www.informationen-zum-zahnersatz.de). Patienten können in den zahnärztlichen Beratungsstellen im Rahmen des sogenannten Zweitmeinungsmodells unter anderem ihren Heil- und Kostenplan neutral, fachlich fundiert und völlig kostenlos prüfen lassen.

Zudem bestehe bei Unstimmigkeiten im Umfeld einer vertragszahnärztlichen Behandlung die Möglichkeit, die Schlichtungsstellen der regional zuständigen Zahnärztekammern anzurufen. Mit diesem Verfahren würden in der Regel Ergebnisse erzielt, die alle Beteiligten zufrieden stellen. Angesichts dieser bestehenden Angebote der Zahnärzteschaft zeigen sich die Autoren sehr verwundert, dass das Bundesjustizministerium eine Plattform unterstützt, auf der aufgrund der Anonymisierung keinerlei Möglichkeit zu einer sachgerechten Überprüfbarkeit der eingereichten Beschwerden gegeben sei.

Keine Möglichkeit zur Gegenrede

Auch werde den betroffenen Zahnärztinnen und Zahnärzten nicht die Möglichkeit zur Gegenrede gegeben. Patientenbeschwerden und  Anonymität seien zwar grundsätzlich legitim, die fehlende Überprüfung durch einen ausgewiesenen Experten sowie die fehlende Stellungnahmemöglichkeit des Behandlers seien allerdings gravierende Mängel. Aus Sicht der KZBV befördert das Portal eine gezielte und “durch nichts gerechtfertigte Stimmungsmache” gegen den gesamten zahnärztlichen Berufsstand.

Die Verfasser fordern Maas zu einer Stellungnahme auf, warum und mit welcher Intention das Ministerium das genannte Portal unterstützt.