Österreich führt "Gratiszahnspange" 2015 ein
In Österreich haben Jugendliche ab 1. Juli 2015 das Recht auf eine kostenlose Zahnspange, sofern sie schwere oder sehr schwere Zahnfehlstellungen aufweisen. Pro Jahr sollen rund 30.000 unter 18-Jährige davon profitieren.
Ab Juli 2015 werden die Kosten für Zahnspangen von Kindern und Jugendlichen mit erheblichen Zahnfehlstellungen (Stufen vier und fünf der IOTN-Skala) von den Krankenkassen übernommen. Für Kleinkinder wird es in der Regel abnehmbare Zahnspangen geben. Für Kinder zwischen 10 und 18 Jahren wird ein festsitzender Zahnersatz bezahlt.
Die “Gratis-Zahnspange” erhalten alle Kinder und Jugendliche, die sie aus medizinischen Gründen benötigen, bis zum 18. Geburtstag. Über die medizinische Notwendigkeit entscheidet die Zahnärztin oder der Zahnarzt anhand international definierter Richtwerte.
85.000 “Gratiszahnspangen” pro Jahr
Im Österreichischen Gesundheitsministerium geht man davon aus, dass etwa 30 Prozent aller Kinder unter die medizinische Notwendigkeit fallen, das entspricht etwa 85.000 Zahnspangen im Jahr. Für den finanziellen Mehraufwand unterstützt der Bund die neue Leistung mit 80 Millionen Euro jährlich.
In Deutschland ist die Regelung ähnlich: Hier sind seit 2002 die Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) das geltende Einstufungsschema, mit dem der Behandlungsbedarf bei Zahnfehlstellungen festgestellt wird. Für leichtere Fehlstellungen der Stufen 1 oder 2 müssen die Kosten selbst übernommen werden. Die Kassen zahlen nur bei den Schweregraden 3 bis 5.