DGZMK bietet neue Förderungsmöglichkeiten
Bisher förderte die DGZMK ausschließlich kleinere Einzelprojekte mit ihrer Wissenschaftsförderung. Nun weitet sie ihre Ausschreibungen auch auf multizentrische klinische Studien aus – die erste Ausschreibungsrunde erfolgte bereits im Juni. Nun verlängert die DGZMK bis Oktober 2018.
Sowohl der demografische Wandel als auch der medizinische Fortschritt beeinflussen die Zahnmedizin ungemein. Diagnostik und Therapie unterstehen dadurch stetigen Änderungen, an die sich die Zahnmedizin und das gesamte Gesundheitssystem anpassen müssen. Innovationen müssen schneller in die Praxis umgesetzt werden, was in vielen Gebieten aufgrund von Evidenzdefiziten schwierig umzusetzen ist.
Um diese Defizite zu reduzieren und den Ergebnistransfer in der Zahnmedizin zu stärken, hat die DGZMK ihre Fördermaßnahmen geändert. Neben Einzelprojekten fördert die DGZMK nun auch multizentrische klinische Studien mit einem Volumen von insgesamt 300 000 Euro gefördert. Daher ist eine der Bedingungen der Förderung, dass die Ergebnisse der eingereichten Studien in die Praxis transferierbar sein müssen.
Verlängerung der Ausschreibung
Bereits im Juni rief die DGZMK diese Ausschreibung aus. Nun wurde sie bis zum 19. Oktober 2018 verlängert. Die Fördermaßnahmen müssen eine zentrale Fragestellung der Zahnmedizin behandeln, um das Förderungsvolumen von 300 000 Euro zu erhalten. In der Regel sollen die Förderungsprojekte randomisiert-kontrollierte Studien mit angemessener Fallzahl sein. Wenn notwendig, kann von diesem Ansatz jedoch abgewichen werden, und es können andere methodisch hochwertige Interventionsstudien gefördert werden.
Weitere Informationen zur Ausschreibung und dem Vergabeverfahren erhalten Sie hier.