Neu im BEMA: Videosprechstunde abrechnen
Durch die Corona-Krise hat die Digitalisierung einen Aufschwung erhalten. Dadurch sind jetzt auch Zahnarztpraxen ab Oktober in der Lage, Videosprechstunden für bestimmte Patienten anzubieten und abzurechnen. Darüber gab es eine Einigung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und des GKV-Spitzenverbandes zu einer neuen BEMA-Position.
Digitale Lösungen haben aktuell einen immer größeren Einfluss. Auch in Zahnarztpraxen soll die Telemedizin stärker genutzt werden. Ab Oktober gibt es die Möglichkeit, neue Leistungen wie Videosprechstunden, Videokonferenzen, Telekonsile und einen Technikzuschlag in den Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) aufzunehmen. Darauf einigten sich KZBV und GKV-SV.
Pflegebedürftige Patienten entlasten
Insbesondere die Videosprechstunde entlaste pflegebedürftige Patienten oder diejenigen mit Beeinträchtigung, erklärte die KZBV. Im Vorfeld sei eine Abklärung von Symptomen sowie die Planung und Organisation einer Versorgung möglich. Auch in der Nachsorge umfangreicher Behandlungen oder bei prothetischen Planungen könnte eine Videosprechstunde Einsatz finden.
„Diese technischen Möglichkeiten sind sehr effizient und bringen viele Vorteile für alle Beteiligten, also Zahnärzte, Pflegeeinrichtungen, Patienten und Kostenträger – besonders in Zeiten der andauernden Pandemie“, so Martin Hendges, stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der KZBV. Einzelvereinbarungen würden darüber hinaus für die Sicherheit hochsensibler Gesundheitsdaten gewährleisten.
Neue BEMA-Position für Videosprechstunde ab Oktober
Ein Besuch der Zahnarztpraxis bedeutet für Menschen mit Behinderung meist einen größeren organisatorischen Aufwand. Deshalb bedeute der Erstkontakt per Videosprechstunde eine Erleichterung der Situation. „Dank Videotechnik wird es nun viel einfacher, zahnärztlichen Kontakt zu bekommen, wenn es darauf ankommt. Beratende Videofallkonferenzen entlasten zudem Betreuende, Pflege- sowie das zahnmedizinische Personal“, erklärte Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-SV.
Bis jetzt wurden für diese Versichertengruppe Zuschläge abgerechnet, dazu zählten Hausbesuche, Besuche in Pflegeheimen oder zusätzliche Präventionsleistungen. Das ändert sich mit der neuen BEMA-Position für die Videosprechstunde. Diese oder Videofallkonferenzen können ab Oktober eine Abrechnung bei Versicherten abgerechnet werden, die einem Pflegegrad zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe erhalten. Erfolgt die zahnärztliche Leistung im Rahmen eines Kooperationsvertrags, gehören auch diese zum GKV-Leistungskatalogs. Telekonsile sind auf alle Versicherten abrechenbar.
Vereinbarung zu Sicherheit und Datenschutz
Auch die Videosprechstunden müssen definierte Standards einhalten. Eine zusätzlich getroffene Vereinbarung beschreibt sowohl die Qualität, Sicherheit und Anforderungen an die technische Umsetzung und die apparative Ausstattung als auch Datenschutzfragen. Die Kosten durch die Zusammenarbeit mit zertifizierten Videodienstleistern kann durch einen pauschalen Technikzuschlag abgerechnet werden.
Quelle: KZBV