Die DGÄZ schreibt erneut zwei Preise für Zahnmediziner aus

Nachwuchsförderung in der ästhetischen Zahnmedizin



Auch in diesem Jahr schreibt die Deutsche Gesellschaft für Ästhetische Zahnmedizin (DGÄZ) zwei Preise für den zahnärztlichen Nachwuchs aus. So wird der mit 2.000 Euro dotierte Young Esthetics-Preis bereits zum 17. Mal vergeben, der mit 3.000 Euro dotierte Dr. Claude Rufenacht-Promotionspreis wurde 2014 erstmals verliehen. Einsendeschluss für Bewerbungen ist der 29. Februar 2024.

Junge Zahnärzte, Zahntechniker, deren Approbation bzw. Gesellenprüfung maximal fünf Jahre zurückliegt, können sich 2024 zum 17. Mal um den Young Esthetics-Preis der DGÄZ bewerben. „Die Förderung des Nachwuchses ist ein zentrales Anliegen unserer Gesellschaft und einer ihrer zahlreichen Beiträge zur Qualitätsförderung in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde“, erklärt DGÄZ-Präsident Prof. Dr. mult. Robert Sader (Frankfurt).

Ausgezeichnet werden Fälle, bei denen es nicht um kosmetische Lösungen geht, sondern um eine Rehabilitation von Patienten, die Ästhetik und Funktion verbindet. Bewertet wird; „… ob eine Therapie so geplant wurde, dass sie zu einem ästhetischen, funktionsgerechten sowie nachhaltigen Ergebnis führt und mit den richtigen Schritten erreicht wurde.“
Bewerber müssen einen mit Fotos dokumentierten Fall einreichen, einschließlich der diagnostischen Unterlagen, Diagnosen sowie eine Begründung der Therapieentscheidung. Modelle sind erwünscht, aber nicht zwingend erforderlich.

Mit dem Dr. mult. Claude Rufenacht-Promotionspreis würdigt der Vorstand der DGÄZ die beste Promotionsarbeit auf dem Gebiet der Ästhetischen Zahnmedizin. Dotiert ist der Preis mit 3.000 Euro. Dieser Betrag wird hälftig von der DGÄZ und vom Namensgeber getragen.

Einsendeschluss für die Bewerbungen ist der 29. Februar 2024.
Weitere Informationen finden Interessierte unter https://www.dgaez.de/
https://www.dgaez.de/fachbereich/wissenschaftsfoerderung/foerderpreis-young-esthetics/
https://www.dgaez.de/fachbereich/wissenschaftsfoerderung/rufenacht-promotionspreis/

Quelle: DGÄZ