Mehr Transparenz bei zahnmedizinischen Gutachten
Für das Gutachterwesen in der zahnmedizinischen Versorgung in Deutschland gelten ab dem 1. April 2014 für alle Kassenarten die gleichen Regelungen. Dazu werden die bislang nach Primär- und Ersatzkassen getrennten Vereinbarungen zur zahnmedizinischen Begutachtung zusammengeführt. Darauf haben sich die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband verständigt.
Für Patienten soll die Neuordnung deutlich mehr Transparenz und Sicherheit bei zahnmedizinischen Gutachten bedeuten. Infolge des Patientenrechtegesetzes haben Patienten spätestens nach vier Wochen Klarheit über die Ansprüche, die ihnen im Rahmen der GKV zustehen. Mit der jetzt vereinbarten Angleichung soll die Qualität der Begutachtung weiter ausgebaut werden.
Auch Krankenkassen können nun Vertragszahnärzte als Gutachter vorschlagen. Die Berufung erfolgt, wie bisher, einvernehmlich von den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und den Kassen. Zum Zeitpunkt der Bestellung müssen die Gutachter mindestens vier Jahre ununterbrochen als Vertragszahnärzte zugelassen sein sowie entsprechende Berufserfahrung und Fortbildungen nachweisen. Jeder neu bestellte Gutachter wird zudem im ersten Jahr fachlich von den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen begleitet. Da die rechtlichen Grundlagen in einer klar strukturierten Vereinbarung zusammengefasst sind, ist das neue Regelwerk für die Gutachter einfacher zu handhaben.
Flächendeckende Systematik im gesamten GKV-System
„Bisher gab es im vertragszahnärztlichen Gutachterwesen je nach Kassenart unterschiedliche Regelungen. Mit der Angleichung haben wir nun eine flächendeckende und rechtssichere Systematik im gesamten GKV-System. Jeder Patient, egal bei welcher Kasse er versichert ist, hat den gleichen verbrieften Anspruch. Die Angleichung trägt dazu bei, dass die Qualität, die Transparenz und die Akzeptanz des im Gesundheitswesen einzigartigen vertragszahnärztlichen Gutachterverfahrens weiter erhöht werden.Unser nächstes Ziel ist daher, die restlichen, noch unterschiedlichen Regelungen in den Bundesmantelverträgen anzugleichen“, erläutert Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der KZBV, die zentralen Vorteile der Harmonisierung.
Der aktualisierte Bundesmantelvertrag mit allen Neuerungen zum Gutachterwesen ist ab 01.04.2014 abrufbar unter www.kzbv.de/vertraege