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Leitfaden: Datenschutz in der Zahnarztpraxis

BZÄK und KZBV haben die 2. Auflage des „Datenschutz- und Datensicherheitsleitfadens für die Zahnarztpraxis-EDV“ veröffentlicht.


Foto: Böll


Daten zu medizinischen Diagnosen und Therapien sind sensible Daten, die in Zahnarztpraxen heute in der Regel elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Doch welche Grundsätze muss der Zahnarzt dabei beachten?

Der Datenschutz- und Datensicherheitsleitfaden informiert über relevante Vorkehrungen, die bei der Praxis-EDV getroffen werden sollen. Er bietet einen kompakten und verständlichen Überblick über Themen der Datensicherheit und unterstützt bei der Erfüllung der Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit.

Auszug aus dem Inhalt:

  • Umgang mit Kennwörtern und Qualität von Kennwörtern
  • Virenschutz
  • Sicherheitsupdates
  • Verschlüsselung
  • Einweisung und Schulung, Verantwortlichkeit
  • Nutzung des Internets
  • Bereitstellung von Patientendaten über Datennetze
  • Anforderungen an Praxissoftware
  • Neuanschaffungen eines Praxisverwaltungssystems
  • Anforderungen an Hardwarekomponenten
  • Online-Übertragung der Abrechnungsdaten
  • Rechtsgrundlagen

Neben den neuen Entwicklungen im Datenschutzrecht werden auch die aufgrund des Patientenrechtegesetzes gesetzlich fixierten Verpflichtungen des Zahnarztes – insbesondere die verschärften Anforderungen an die Dokumentation –berücksichtigt.

Hier geht’s zum Download: www.bzaek.de/dsl