KZV-Entscheidungen zum “Schutzschirm”
Der Schutzschirm für die Zahnmedizin ist nicht das geworden, was sich die meisten Zahnärzte erhofft hatten. Liquiditätshilfen bekommen sie nur noch als Kredit, der zu 100 Prozent zurückgezahlt werden muss. Am 2. Juni mussten jetzt die KZV-Entscheidungen zum Schutzschirm gefällt sein. Wollen sie in ihrem Verantwortungsbereich der SARS-CoV-2-Verordnungsstrukturen-Schutzverordnung zustimmen oder nicht?
Nun liegen die KZV-Entscheidungen zum vermeintlichen Schutzschirm vor. Die überwiegende Mehrheit der KZVen nahm die Liquiditätshilfen an, jedoch nur mit strengen Worten gegenüber der Politik. Die Zahnärzteschaft würde ungleich gegenüber Krankenhäusern und anderen Ärzten behandelt werden, weil sie laut Bundesregierung keine Systemrelevanz besäßen, so Dr. Holger Seib, Vorsitzender der KZV Westfalen-Lippe.
Besser als gar nichts
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hatte sich dafür eingesetzt, aufgrund verschiedener Vertragssituationen eine Opt-out-Regelung bei den KZV-Entscheidungen zum Schutzschirm möglich zu machen. Dies treffe besonders auf die „Übersteller-KZVen“ zu. Durch diese Überstellungsverträge sei für 2020 eine Auszahlung der verhandelten Gesamtvergütungen im Jahr 2020 zu 100 Prozent gewährleistet. Die tatsächliche Leistungsmenge werde nicht bedacht. Dem gegenüber beinhalte die Liquiditätshilfe nur 90 Prozent der Gesamtvergütung aus 2019. Für manche KZVen mit Einzelvergütungsverträgen sei diese Hilfe dann aber noch besser als gar keine, erklärt die KZV Baden-Württemberg.
KZV-Entscheidungen zum “Schutzschirm” im Einzelnen
Die KZVen haben sich folgendermaßen für oder gegen die Annahme der Liquiditätshilfen ausgesprochen:
KZV | Opt-in | Opt-out |
KZV Baden-Württemberg | x | |
KZV Bayern | x | |
KZV Berlin | x (nur mit vdek) | |
KZV Land Brandenburg | x | |
KZV Bremen | x | |
KZV Hamburg | x | |
KZV Hessen | x | |
KZV Mecklenburg-Vorpommern | x | |
KZV Niedersachsen | x | |
KZV Nordrhein | x | |
KZV Rheinland-Pfalz | x | |
KZV Saarland | x | |
KZV Sachsen | x | |
KZV Sachsen-Anhalt | x | |
KZV Schleswig-Holstein | x | |
KZV Thüringen | x | |
KZV Westfalen-Lippe | x |
Zahnarztpraxen hätten mit starken Rückgängen der Patienten zu tun gehabt und gleichzeitig trotz hoher laufender Kosten die zahnärztliche Versorgung durch geöffnete Praxen sicherstellen müssen, so Seib weiter. Gerade junge Zahnärzte ohne bisherige Rücklagen seien stark betroffen, pflichtet Christian Berger, Vorstandsvorsitzender der KZV Bayern, bei. Viele KZV-Entscheidungen zum Schutzschirm seien positiv ausgefallen, um ein Praxissterben zu verhindern.
Quelle: KZBV