GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz

KZBV und FVDZ zum überarbeiteten Entwurf des GKV-SVSG

Den überarbeiteten Entwurf des GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetzes (GKV-SVSG), der Ende Januar im Deutschen Bundestag in zweiter und dritter Lesung behandelt wurde, kommentieren KZBV und FVDZ.


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Gegen den Widerstand von Selbstverwaltung und Verbänden hat der Deutsche Bundestag das umstrittene GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz beschlossen. “Trotz etlicher Nachbesserungen seit dem ersten Entwurf bleibt insgesamt ein sehr bitterer Nachgeschmack”, betont der Bundesvorsitzende des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ), Harald Schrader. “Zwar konnten wir durch unsere Bemühungen der vergangenen Wochen positive Veränderungen erreichen, doch der Grundtenor des Gesetzes bleibt selbst in der Variante, die nun verabschiedet wurde, von tiefstem Misstrauen gegenüber der Selbstverwaltung geprägt.” Die zahnärztlichen Selbstverwaltungsorgane hätten nie Anlass für die jetzt festgelegten aufsichtsrechtlichen Verschärfungen geboten.

Auch die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung begrüßt die Änderungen, ist aber im Ergebnis nicht zufrieden: „Auch wenn das GKV-SVSG nach wie vor seinem Namen nicht gerecht wird und stattdessen vielmehr einer Einschränkung des notwendigen Handlungsspielraumes der Selbstverwaltung Vorschub leistet, begrüßen wir die jüngst vorgenommenen inhaltlichen Änderungen im Vergleich zu den bisherigen Entwurfsfassungen. Zumindest wird die vernünftige Einsicht seitens der Politik erkennbar, dass sich das Gesundheitswesen in Deutschland nicht durch ein enges und kleinteiliges Korsett an Vorschriften und Kontrollen von außen verbessern lässt, sondern notwendige Freiheiten für diejenigen benötigt, die über das fachliche Know-how für dessen Gestaltung verfügen“, sagte Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV.

Der weitere Zeitplan für das GKV-SVSG

Der zweite Durchgang des GKV-SVSG im Deutschen Bundesrat ist für den 10. Februar geplant. Damit könnte das Gesetz bereits Anfang März in Kraft treten.

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