Kritik am Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen

KZBV: Formulierungen sind zu unkonkret

Die unkonkrete Formulierung des Korruptionstatbestandes im geplanten Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen kritisiert Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV).


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“Die Zahnärzteschaft vertritt bereits seit Jahren geschlossen und unmissverständlich ein Null-Toleranz-Prinzip gegenüber korruptem Verhalten. Korruption darf an keiner Stelle toleriert, sondern muss vielmehr konsequent sanktioniert werden, was durch strikte berufsrechtliche Maßnahmen auch bereits seit langem geschieht”, sagt Eßer. Die grundsätzliche Absicht des Gesetzes sei keine schlechte, da korruptives Verhalten das für jede Behandlung erforderliche Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Zahnarzt beeinträchtige.

Der Gesetzgeber habe jedoch trotz intensiver Anmahnung von Seiten der Selbstverwaltung keine konkrete Formulierung des Korruptionstatbestandes getroffen. Stattdessen werde ein abstrakter Rechtsbegriff gewählt, der Unsicherheit schaffe. “Die Folge wird sein, dass eine Präzisierung dieses Korruptionsstrafbestandes erst über die Gerichtsbarkeit in langjährigen Auseinandersetzungen erfolgen kann”, ergänzt Eßer.

Compliance-Leitlinie soll Pflichtenverletzungen verhindern

Die KZBV hat auf ihrer Vertreterversammlung bereits zu Anfang des Monats ihre überarbeitete Compliance-Leitlinie vorgestellt. Die Leitlinie informiert über berufsrechtliche Pflichten, etwa bei der Leistungsabrechnung, der Beteiligung von Zahnärzten an Unternehmen oder der Erbringung zahntechnischer Leistungen. Sie soll Zahnärzten dabei helfen, Pflichtenverletzungen gegen bestehende Berufsausübungspflichten zu vermeiden.

Das geplante Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen sieht die Aufnahme eines neuen Paragrafen ins Strafgesetzbuch vor, der Bestechung oder Bestechlichkeit im Gesundheitswesen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe sanktioniert.

Eine umfassende Stellungnahme der KZBV zur Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zum Gesetz kann auf der Website der KZBV abgerufen werden.

Auch FVDZ kritisiert Ungenauigkeit im Gesetzesentwurf

„Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte distanziert sich von jeder Form der Korruption und Wirtschaftskriminalität. Der Bundesvorstand lehnt aber die geplante Erweiterung der §§ 81a, 197a SGB durch das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen und die Einführung der §§ 299a und 299b StGB ab. Trotz mehrmaliger Hinweise seitens des Verbandes bleibt der Kabinettsentwurf zu vage und ungenau in der Tatbestandsbeschreibung und macht nicht deutlich, was unter Korruption im Gesundheitswesen zukünftig zu verstehen ist”, erklärt der stellvertretende Bundesvorsitzende des FVDZ, Dr. Michael Betz. Das führe, so vermutet der Verband, in Zukunft zu einer größeren Rechtsunsicherheit.

Weiter kritisiert der FVDZ, dass die geplante Beteiligung der Staatsanwaltschaften am verbindlichen Erfahrungsaustausch den Generalverdacht gegen die Heilberufe auf korruptives Verhalten verstärkt. Dass zukünftig auch vermutete Pflichtverletzungen so zu dokumentieren sind wie bereits nachgewiesene, entbehre, so Betz, jeder Verhältnismäßigkeit.