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Konflikte für schwangere Zahnärztinnen

Eine Schwangerschaft führt in nicht wenigen Zahnarztpraxen eher zu Sorgen und Konflikten, als zu ungeteilter Freude, beobachtet der Zahnärztinnenverband Dentista Club. Zusammen mit der BZÄK arbeitet er an einem Ratgeber.


Erst schwanger, dann mit Kind – im Praxisalltag nicht selten ein Spagat. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts beeinflusst seit 20 Jahren die Berufstätigkeit von schwangeren Zahnärztinnen. Foto: proDente e.V.


Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts beeinflusst seit 20 Jahren maßgeblich die Berufstätigkeit von schwangeren Zahnärztinnen. Das Urteil von Mai 1993 untersagt schwangeren Zahnärztinnen, invasiv-operative Tätigkeiten und zahnärztlich-chirurgische Eingriffe, Injektionen und Extraktionen durchzuführen und bei diesen zu assistieren. „Diese Anordnung kam einem Berufsverbot gleich“, sagt der Dentista Club in einer Mitteilung.

Was vor 20 Jahren noch vergleichsweise wenige Frauen betraf, geht heute sehr viele an: In Kürze ist jeder zweite Zahnarzt eine Frau und der berufliche Nachwuchs ist überwiegend weiblich und zudem im Familiengründungsalter. Nicht zuletzt mangelt es, Umfragen des Dentista Clubs zufolge, mittlerweile an ausreichender Anzahl qualifizierter Schwangerschaftsvertretungen für die Zahnarztpraxen.

Sorgentelefonate zum Thema Schwangerschaft beim Dentista Club

Nicht selten führt eine Schwangerschaft zu Problemen im Praxisalltag. Der Dentista Club berichtet von vielen Anfragen und „Sorgentelefonaten“. Nicht nur aus Sicht der Arbeitgeber in den Praxen und der Versorgungspolitik, sondern auch für die Zahnärztinnen selbst, die eine Familiengründung anstreben oder ungeplant schwanger sind, müssten sinnvolle Lösungen gefunden werden.

 Nicht realistisch seien derzeit Wünsche von jungen Zahnärztinnen wie auch von Arbeitgebern, der herausfordernden Situation mit mehr Flexibilität zu begegnen und die Entscheidung über Teilzeit-Tätigkeit und Teil-Berufsausübung zwischen Praxis und schwangerer Zahnärztin selbst auszuhandeln: Die Verantwortung für mögliche Gesundheitsschäden bei Mutter und Kind obliege ausschließlich dem Arbeitgeber und sei nicht teilbar.

Zu wenig Wissen um Regularien rund um die Schwangerschaft

„An den gesetzlichen Bestimmungen kann und soll nicht gerüttelt werden“, so der Standpunkt des Dentista Clubs. Vielmehr möchte er schwangeren Zahnärztinnen künftig noch bessere Unterstützung bieten. Es habe sich gezeigt, dass das Wissen um Regularien rund um die Schwangerschaft sowie mögliche, auch finanzielle Konflikte mit dem Arbeitgeber bei vielen jungen Zahnärztinnen unterentwickelt sei.

In Zusammenarbeit mit der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) arbeitet der Verband derzeit an einem umfangreichen Ratgeber, der Arbeitgeber/innen und schwangeren Arbeitnehmerinnen gleichermaßen hilfreiche Informationen vermittelt soll. Geplant ist eine Fertigstellung bis Ende dieses Jahres.

Der Dentista Club empfiehlt auch, die Frage „Anstellung oder Sozietät beziehungsweise Niederlassung mit Kolleginnen?“ neu zu überdenken. Je nach persönlichem Naturell könne eine Niederlassung und damit verbundene weitgehende Selbstbestimmung durchaus eine interessante Alternative zur Festanstellung sein.