Dr. Janusz Rat: "Voraussetzungen für Aufnahme nicht erfüllt"

Keine “Lex Benz” – KZVB weist Vorwürfe zurück

Die KZVB weist die Vorwürfe des FVDZ Landesverbands Bayern, man habe Prof. Dr Christoph Benz die Aufnahme ins Zahnarztregister „verweigert“, zurück.


KZVB-Vorsitzender Dr. Janusz Rat: "Der Grundsatz der Gleichbehandlung muss für alle Zahnärzte gelten." © Schunk


Als “standespolitischen Skandal” hatte der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) die Nicht-Aufnahme von Prof. Dr. Christoph Benz aus München in das Zahnarztregister durch die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) bezeichnet. Jetzt reagiert die KZVB mit einer Stellungnahme.

Keinen Promi-Bonus gewähren

Der KZVB-Vorsitzende Dr. Janusz Rat stellt klar: „Es handelt sich hier keinesfalls um eine ,Lex Benz’. Der Grundsatz der Gleichbehandlung muss für alle Zahnärzte gelten. Einen Promi-Bonus können und werden wir Prof. Dr. Benz nicht gewähren. Er muss wie jeder andere Zahnarzt seine Vorbereitungszeit erfüllen, um als Vertragszahnarzt tätig werden zu können.”

Die Entscheidung der zuständigen Gremien erfolge auch nicht aus politischen Gründen. “Wir bedauern, dass Prof. Dr. Benz aufgrund fehlender Voraussetzungen nicht für die Vertreterversammlung der KZVB kandidieren kann. Seine Erfahrung und sein Sachverstand wären eine Bereicherung für die Arbeit in der KZVB gewesen.”

Warum der Antrag so kurzfristig gestellt worden sei, darüber könne die KZVB nur spekulieren. “Entweder kennen die Verantwortlichen die rechtlichen Bestimmungen nicht oder sie wollten möglicherweise gar nicht, dass Prof. Dr. Benz auf ihrer Liste steht.“

KZVB: Voraussetzung für Zahnarzttätigkeit nicht erfüllt

Die Tätigkeit als Zahnarzt im Bereich der GKV sei an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Diese seien bei Prof. Dr. Benz nicht erfüllt worden. Im Einzelnen benennt die KZVB folgende Punkte:

  • Die gesetzlich vorgeschriebene zweijährige Vorbereitungszeit ist nicht vollständig abgeleistet. Es fehlt insbesondere eine dreimonatige Tätigkeit in einer Vertragszahnarztpraxis.
  • Der Antrag für eine Vorbereitungsassistenz in einer Münchner Praxis wurde erst Mitte März 2016 bei der zuständigen KZVB-Bezirksstelle eingereicht und musste noch in einem wesentlichen Punkt ergänzt werden.
  • Es bestehen berechtigte Zweifel, dass Prof. Dr. Benz die für die Vorbereitungszeit erforderliche Wochenstundenzahl angesichts seiner vielen Ehrenämter erbringen kann.
  • Folglich musste ihm die zuständige KZVB-Bezirksstelle den Eintrag in das Zahnarztregister verwehren. Als weitere Folge hat der Zulassungsausschuss, der autonom entscheidet und aus Vertretern der Krankenkassen und Zahnärzte besteht, die Entscheidung über die Genehmigung der Tätigkeit als angestellter Zahnarzt vertagt.
  • Da für die Eintragung in das Wählerverzeichnis eine Zulassung als Vertragszahnarzt oder als mindestens halbtags angestellter Zahnarzt erforderlich ist, verfügt Prof. Dr. Benz weder über das aktive noch über das passive Wahlrecht für die Vertreterversammlung der KZVB.
  • Der Antragsteller für einen Vorbereitungsassistenten hat das Recht, gegen die Entscheidungen der KZVB Widerspruch einzulegen. Damit müssen sich die zuständigen Gremien befassen.