Urteil

Keine Anti-Falten-Behandlung beim Zahnarzt

Das Verwaltungsgericht Münster hat einen Zahnarzt zu einer Geldstrafe verurteilt, der eine kosmetische Behandlung bei seiner Patienten durchgeführt hatte. Die Behandlung hatte zu Rötungen und Narben bei der Patientin geführt.


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Immer mal wieder machen Fälle Schlagzeilen, wo Zahnärzte ihr Behandlungsspektrum erweitern und zum Beispiel Faltenunterspritzungen vornehmen. In Münster muss nun ein Zahnarzt eine Geldbuße von 2500 Euro zahlen und einen Verweis hinnehmen. Er hatte in seiner Praxis eine Anti-Falten-Behandlung durchgeführt. Geklagt hatte laut Informationen des WDR die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe, die dem Zahnarzt vorwarf, er habe nicht die Befähigung und Berechtigung für diese Behandlung.

Der Zahnarzt hatte zusätzlich zu seiner Zahnarztpraxis einen Beauty-Center für kosmetische Behandlungen eröffnet und dort im Jahr 2010 eine Patienten mit einer Radiofrequenztherapie behandelt, um Falten zu entfernen. Die Mitte 50-Jährige bekam nach mehreren Behandlungen Hautrötungen und Blasen im Gesicht – Wunden, die später vernarbten. Der Patientin wurden bereits in einem früheren Verfahren 6500 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Das Beauty-Center ist mittlerweile geschlossen.