BLZK und KZVB erinnern an den Unrechts-Tag

Jahrestag des Approbationsentzugs jüdischer Zahnärzte



Vor 85 Jahren wurde jüdischen Zahnärzten durch das NS-Regime die Berechtigung entzogen, ihren Beruf auszuüben. Der Jahrestag des Approbationsentzugs ist am 31. Januar. BLZK und KZVB erinnern daran, dass die Standesorganisationen damals Handlanger des NS-Staates waren.

Am 31. Januar 1939 wurde jüdischen Zahnärzten und Dentisten in Deutschland gemeinsam mit jüdischen Tierärzten und Apothekern durch das nationalsozialistische Regime die Approbation entzogen. Fast zeitgleich wurde ihnen auch die Doktorwürde aberkannt. Diese staatliche Willkür bedeutete für die Betroffenen die Vernichtung ihrer beruflichen Existenz. Ein halbes Jahr zuvor widerfuhr dieses Vorgehen auch den jüdischen Ärzten. Verbände und Standesorganisationen der Zahnärzteschaft hatten, ähnlich wie Vertreter der deutschen Ärzteschaft, die Ausgrenzung und Entrechtung maßgeblich vorangetrieben. Erst 1996 wurde dieses Unrecht formal rückgängig gemacht.

An die Opfer des Approbationsentzugs erinnert seit 2009 eine Gedenktafel im Zahnärztehaus München.

Dr. Dr. Frank Wohl, Präsident der BLZK, zum Jahrestag:
„Am Anfang standen Markierung und Ausgrenzung von Millionen deutscher Mitbürger aufgrund einer fürchterlichen, im nationalsozialistischen Deutschland zur Staatsdoktrin gewordenen Weltanschauung, des Antisemitismus. Es folgten die Vernichtung der wirtschaftlichen und beruflichen Existenz und schließlich für alle, denen die Flucht aus ihrer Heimat nicht mehr gelang, auch die physische Vernichtung in den Todeslagern mit ihren industriell organisierten Formen des Massenmordes. Damalige Standesvertreter schauten nicht nur weg, sondern beteiligten sich auch bereitwillig an der Umsetzung des Approbationsentzugs ihrer jüdischen Kollegen. Die Lehre aus diesen barbarischen Untaten in deutschem Namen muss für alle Deutschen das Eintreten für die Sicherheit jüdischer Menschen sein, und dies nicht nur in unserem Land, sondern auch im Nahen Osten. Loyalität und Solidarität mit Israel im Konflikt mit denen, die es auslöschen wollen und damit einen weiteren Holocaust planen, muss gelebte Staatsdoktrin eines demokratischen Deutschlands sein.“

Dr. Rüdiger Schott, Vorsitzender des Vorstands der KZVB, ergänzt:
„Der Approbationsentzug war der Beginn einer Hetzjagd auf jüdische Ärzte und Zahnärzte, an der sich die Standesorganisationen leider willfährig beteiligten. Der ehemalige Präsident der Bundesärztekammer Karsten Vilmar sprach zu Recht von einer ‚institutionalisierten Zusammenarbeit zwischen den Spitzenverbänden der deutschen Ärzteschaft und dem NS-Gesetzgeber‘. Zwangssterilisationen und Experimente an KZ-Häftlingen wurden von Ärzten durchgeführt, die den hippokratischen Eid abgelegt hatten. Es gab nur wenige Mediziner, die sich dem NS-Regime aktiv entgegenstellten. Einer von ihnen war der Münchner Medizinstudent Hans Scholl, der dafür mit dem Leben bezahlte. Angesichts des derzeitigen Rechtsrucks in der Gesellschaft dürfen wir nie vergessen, wohin uns der Nationalsozialismus und sein Menschenbild geführt haben: in den Untergang.“

Quelle: Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK), Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB)