Informationen zur neuen „Zahnärztlichen Heilmittelrichtlinie“
Seit dem 1. Juli 2017 gibt es eine eigenständige Heilmittelrichtlinie für Zahnärzte. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat alle wichtigen Aspekte in einer Broschüre zusammengefasst.
In der Broschüre der KZBV ist die neue Richtlinie einschließlich des Heilmittelkatalogs für Zahnärzte im Volltext abgedruckt (Broschüre Seite 7 bis 23). Die Richtlinie gliedert sich in zwei Teile: Teil Eins (Seite 7 bis 16) umfasst den Richtlinientext. Hier werden die grundlegenden Voraussetzungen zur Verordnung von Heilmitteln durch Vertragszahnärzte geregelt.
Der zweite Teil (Seite 17 bis 23) beinhaltet den Heilmittelkatalog: Hier werden die einzelnen medizinischen Indikationen dem jeweiligen verordnungsfähigen Heilmittel zugeordnet, das Ziel der jeweiligen Therapie beschrieben sowie Verordnungsmengen im Regelfall festgelegt. Hierzu wurden sogenannte „Indikationsgruppen“ gebildet, die in Teilen mit einzelnen Leitsymptomatiken ergänzt werden.
Zu den Indikationsgruppen gehören: „Craniomandibuläre Störungen“, „Fehlfunktionen bei angeborenen cranio- und orofazialen Fehlbildungen und Fehlfunktionen bei Störungen des ZNS, „Chronifiziertes Schmerzsyndrom“, „Störungen des Sprechens“, „Störungen des oralen Schluckakts“ und „Orofazialen Funktionsstörungen“. Diese Indikationsgruppen bilden abschließend die zahnmedizinisch relevanten Fälle ab, bei denen Heilmittelverordnungen vorgenommen werden können.
Verordnungsformular
Anschließend wird der Heilmittelkatalog unter „Umsetzung der Heilmittelverordnung“ (Seite 24 bis 31) noch einmal umfassend erläutert. Dargestellt werden die im Einzelnen verordnungsfähigen Heilmittel sowie die Grundsätze für deren Verordnung. Am Ende werden unter „Grundsätze der Heilmittelverordnung“ alle Voraussetzungen aufgeführt, die für eine Verordnung erbracht werden müssen. Für die Heilmittelverordnung muss das zwischen KZBV und GKV-Spitzenverband vereinbarte Verordnungsformular verwendet werden. Ein Vordruck dieses Verordnungsformulars ist ebenfalls in der Broschüre zu finden.
Die Broschüre können Sie hier downloaden: www.kzbv.de/zahnarztliche-heilmittel-richtlinie.