Infobroschüre zur Videosprechstunde für den Zahnarzt
Schon seit dem 1. Juli 2020 sind Videosprechstunden und Videofallkonferenzen auch bei Zahnärzten möglich. Gerade in der Corona-Pandemie ein hilfreiches Werkzeug, um mit Patienten kontaktlos in Kontakt zu bleiben. Doch wann können diese eingesetzt werden und welche Anbieter gibt es?
Die Videosprechstunde für Zahnarztpraxen beschlossen die KZBV und der GKV-Spitzenverband mit einer gemeinsamen Vereinbarung über die Anforderungen an die technischen Verfahren. Demnach haben Anbieter für diese Videodienste seit Juli letzten Jahres die Möglichkeit, eine Videosprechstunde auch dem Zahnarzt anzubieten. Hierfür müssen sie jedoch die festgesetzten Anforderungen erfüllen und entsprechende Nachweise darüber erbringen.
Videosprechstunde beim Zahnarzt nicht für alle Patienten
Festgelegt ist jedoch auch, dass die Videosprechstunde beim Zahnarzt nur für eine bestimmte Patientengruppe angeboten wird. Sie sind nur für die Versicherten gesetzlich vorgesehen, die einem Pflegegrad nach $15 SGB XI zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe erhalten. Außerdem können die Versicherten eine Videosprechstunde in Anspruch nehmen, die zahnärztliche Leistungen im Rahmen eines Kooperationsvertrags erhalten.
Auch in die BEMA nahm der Bewertungsausschuss Vergütungen für diese neuen Leistungen auf. Diese können seit dem 1. Oktober 2020 von der Zahnarztpraxis abgerechnet werden. Die KZBV hat zudem eine Liste erstellt mit aktuellen Anbietern für Videosprechstunden. Auch eine Broschüre mit den wichtigsten Informationen hat die KZBV vorbereitet. Diese können interessierte Zahnärzte hier herunterladen.