2. Jahresbericht der Zahnärztlichen Patientenberatung

Individuelle Patientenberatung

In fast 90 Prozent der Fälle kann die Patientenberatung individuelle Hilfe bieten. Die Beratungsstellen von Kammern und KZVen sind eine wichtige Ergänzung der Aufklärung und Informationsvermittlung an Patienten.


BZÄK Deutsche Zahnärztetag

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Allein 75 Prozent aller Fälle können unmittelbar in der Beratungsstelle gelöst werden. Eine Vermittlung an die zuständige (Landes-)Zahnärztekammer bzw. Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) löst weitere 12 Prozent der Patientenprobleme. Das geht aus dem kürzlich veröffentlichten zweiten Jahresbericht der Zahnärztlichen Patientenberatung hervor, in dem das Beratungsangebot evaluiert wird. Herausgeber dieses Berichts sind die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV).

Der Jahresbericht 2017 zeigt:

  • Im Jahr 2017 gab es rund 35.000 Beratungskontakte.
  • Etwa die Hälfte aller Beratungsgespräche (53 Prozent) betreffen Kosten- und Rechtsfragen. In jedem vierten Fall (26 Prozent) geht es um Verbraucher- und Servicethemen (z.B. Bonusheft), bei 15 Prozent um Informationen zu konkreten zahnmedizinischen Verfahren und Therapien.
  • Beim Themenschwerpunkt zahnmedizinische Verfahren und Maßnahmen ist Zahnersatz das wichtigste Beratungsthema, gefolgt von chirurgischen Verfahren und Implantaten. Die allermeisten Beratungsgespräche zu konkreten Maßnahmen verlaufen zur Zufriedenheit des Patienten und liegen bei einer unmittelbaren Problemlösungsquote von 86 Prozent.

Die Ergebnisse der Zahnärztlichen Patientenberatung werden seit dem Jahr 2016 nach einheitlichen Kriterien erfasst und wissenschaftlich ausgewertet. Dadurch kann das Serviceangebot kontinuierlich weiterentwickelt und verbessert werden. „Beratung bedeutet für uns Zahnärzte weit mehr als reine Informationsvermittlung. Wir wollen unseren Patienten eine aktive, lösungsorientierte Unterstützung bieten, um Anliegen abschließend zu lösen und die Patientensouveränität zu stärken“, erläutert Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV. Patienten werden mit ihrem Bedarf an Beratung und Information optimal unterstützt.

Die bundesweit etablierten Beratungsstellen von KZVen und Kammern geben bereits seit vielen Jahren persönlich, postalisch, telefonisch und per E-Mail Auskunft zu Behandlungsmethoden, Therapiealternativen, Kostenübernahmen, Rechnungen sowie zu Risiken bei bestimmten Eingriffen. „Die Beratungsstellen von Kammern und KZVen sind eine wichtige Ergänzung der Aufklärung und Information von Patienten, die  Zahnärzte täglich in ihren Praxen leisten. Der diesjährige Themenschwerpunkt des Berichts zu zahnmedizinischen Verfahren und Maßnahmen zeigt, dass man auf den unterschiedlichen Wissens- und Informationsstand der Patienten speziell reagieren muss“, bestätigt Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der BZÄK. Die Beratung ist für alle Ratsuchenden kostenfrei.

Weitere Informationen wie Kontaktdaten der Zahnärztlichen Beratungsstellen im gesamten Bundesgebiet und ein Erklärvideo, welches das Beratungsspektrum der Zahnärztlichen Patientenberatung erläutert, können unter www.patientenberatung-der-zahnaerzte.de sowie auf den Websites von BZÄK und KZBV abgerufen werden. Auch der Jahresbericht der Zahnärztlichen Patientenberatung ist dort zum Download verfügbar.