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Immobile Patienten: ZFA entlastet Arzt

Seit April 2013 gelten neue Regelungen, die für eine bessere zahnärztliche Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen sorgen sollen. Der Verband medizinischer Fachberufe fordert nun, dass Zahnmedizinische Prophylaxeassistentinnen, Zahnmedizinische Fachassistentinnen und Dentalhygienikerinnen dem Zahnarzt nicht mehr nur assistieren, sondern eigenverantwortlich Aufgaben übernehmen.


Foto: proDente


Verbandspräsidentin Sabine Ridder: „Als spezialisierte Fachkräfte besitzen sie das erforderliche Know-how, um auf besondere Patientengruppen und zahnmedizinische Problemstellungen einzugehen und Zahnärzt(inn)en nicht nur zu assistieren, sondern im Rahmen der Delegation arztentlastend und eigenverantwortlich Aufgaben zu übernehmen.“

Ein Blick in den ärztlichen Bereich lohne sich, so Ridder weiter. Hier seien entsprechend
qualifizierte Medizinische Fachangestellte aus der Versorgung älterer Patient(inn)en
nicht mehr wegzudenken. Nun gelte es, dieses Modell zusammen mit den positiven Erfahrungen aus der Gruppenprophylaxe auf die Versorgung pflegebedürftiger, immobiler und
behinderter Menschen im zahnärztlichen Bereich zu übertragen.

Im Einzelnen fordert der Verband medizinischer Fachberufe:

  • Die Schaffung von Rahmenbedingungen, die eine flächendeckende Versorgung ermöglichen. Dazu sind für die Praxen betriebswirtschaftlich kalkulierte Punktwerte notwendig, in deren Berechnung nicht nur die zahnärztlichen Leistungen und die Nebenkosten einfließen müssen, sondern auch die Arbeitsleistung der weitergebildeten Zahnmedizinischen Fachangestellten (laut Tarifvertrag, eingruppiert nach Qualifikation).
  • Die Einbeziehung Zahnmedizinischer Fachangestellter in den Versorgungsprozess in Pflegeeinrichtungen und in der Häuslichkeit. Dabei muss der Grundsatz der Delegation gelten. Auch in der Zahnmedizin sollten Modelle entwickelt werden. Vorbild sind die Medizinischen Fachangestellten, die in die Betreuung chronisch kranker und in der Häuslichkeit zu versorgender Patienten eingebunden sind (Praxisassistent(inn)en, VERAH). Prophylaxefachkräfte können z.B. im Auftrag des Zahnarztes professionelle Zahnreinigung bzw. die Reinigung des Zahnersatzes vornehmen, Pflegepersonal und Angehörige in Bereich der Mundhygiene einweisen oder Menschen mit Handicap beziehungsweise eingeschränkter Feinmotorik beim Wiedererlernen einer selbstständigen Mundhygiene (Einweisung in Hilfsmittel) unterstützen.
  •  Die Entwicklung und Umsetzung bundeseinheitlicher beziehungsweise bundesweit anerkannter gerostomatologischer Weiterbildungscurricula für ZFA. Diese beziehen sich auf Prävention, Diagnostik und Therapie oraler Erkrankungen. Sie beinhalten auch ein Training in der Assistenz bei der Behandlung polymorbider Patienten und Menschen mit Handicap.

Die komplette Stellungnahme steht auf den Internetseiten des Verband medizinischer Fachberufe www.vmf-online.de. Wer an einer Fortbildung zum Thema Seniorenprophylaxe interessiert ist, hier sind interessante Veranstaltungen zusammengefasst.