Hygieneplan für die Praxis erneuert
Der Deutschen Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin (DAHZ) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) haben den Muster-Hygieneplan und den Hygieneleitfaden für die Zahnarztpraxis komplett überarbeitet.
Wesentliche Änderung der 9. Auflage ist die Berücksichtigung der RKI-Empfehlung zur Aufbereitung von Medizinprodukten aus dem Jahr 2012.
Dieser Rahmenhygieneplan muss auf die individuellen Praxisgegebenheiten übertragen und in einen praxisspezifischen Hygieneplan umgesetzt werden. Dabei muss das jeweilige Behandlungsspektrum der Praxis berücksichtigt werden, das etwa in einer kieferorthopädischen Praxis anders aussehen kann als in einer chirurgisch ausgerichteten Praxis.
Individuelle Eintragungen in den Muster-Hygieneplan können mit dem Adobe Reader in jeder Praxis direkt am Computer vorgenommen werden. Neue Zusatzfelder bieten mehr Platz für Anmerkungen wie zum Beispiel zu Aufbewahrungsorten und den verantwortlichen Personen sowie für weitere Individualisierungen.
Beide stehen zum Download auf den Websites der BZÄK (www.bzaek.de/hygieneplan) und des DAHZ (www.dahz.org) sowie anbei bereit: