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Honorar: 800 Millionen Euro mehr für Ärzte

Der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben sich auf den Honorarzuwachs für 2015 geeinigt. Demnach steigt die Vergütung der niedergelassenen Ärzte im kommenden Jahr um rund 800 Millionen Euro.


Die niedergelassenen Ärzte und Krankenkassen haben sich für 2015 auf eine Anhebung der Honorare um 800 Millionen Euro geeinigt. Screenshot


Wie jedes Jahr wurden die Honorare neu verhandelt, diesmal gingen die Honorarverhandlungen aber besonders schnell: Die niedergelassenen Ärzte und Krankenkassen haben sich für 2015 auf eine Anhebung der Honorare um 800 Millionen Euro geeinigt. Das ist deutlich weniger als die Forderung von 5 Milliarden Euro, mit der die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) vor einer Woche in die erste Verhandlungsrunde gegangen war.

Ein Schwerpunkt wurde auf die Förderung der allgemeinen fachärztlichen Leistungen gelegt. So entfallen 132 Millionen Euro der Gesamtsumme auf die Erhöhung der Pauschalen für die fachärztliche Grundversorgung. Ebenfalls ein besonderes Augenmerk wurde auf die Förderung im hausärztlichen Bereich gelegt. 132 Millionen Euro werden insbesondere für die Finanzierung von Leistungen von qualifizierten nicht-ärztlichen Praxisassistenten und hier vor allem für Hausbesuche vorgesehen. Der größere Teil der Honorarerhöhung verteilt sich auf alle niedergelassenen Ärzte über die Erhöhung des Orientierungspunktwertes um 1,4 Prozent auf 10,27 Cent.

GKV: “Verhandlungspaket gerade noch vertretbar”

Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes sprach von einer “guten Lösung”: “Besonders freue ich mich darüber, dass es neben der allgemeinen Honorarerhöhung eine Förderung der für viele kranke Menschen so wichtigen Hausbesuche gibt. Mit Blick auf die langfristige Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung ist dieses Verhandlungspaket gerade noch vertretbar.“

Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) erklärte: “Wichtig ist für uns vor allem die Förderung der hausärztlichen und fachärztlichen Grundversorgung außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung, was den Einstieg in feste Preise darstellt.”