Höhere Zuschüsse bei Zahnersatz seit Oktober
Gesetzlich versicherte Patienten können sich auf eine gute Nachricht freuen. Seit Oktober gelten höhrere Festzuschüsse. Sie wurden um 10 Prozentpunkte angehoben.
Die Zuschüsse für Zahnersatz lagen bislang bei 50 Prozent. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatteten also die Hälfte einer Regelversorgung mit einer Brücke, Krone oder Prothese. Doch das Verhältnis hat sich seit dem 1. Oktober 2020 verschoben.
Zuschüsse bei Zahnersatz steigen um 10 Prozent
Seit Oktober übernehmen die Krankenkassen einen Anteil von 60 Prozent. Außerdem können Patienten durch ihr Bonusheft weitere Zuschüsse erhalten. Weisen sie über fünf Jahre eine regelmäßige zahnärztliche Kontrolle nach, erhöht sich ihr Zuschuss zur Regelversorgung von bisher 60 Prozent auf 70 Prozent. Können sie sogar ein zehn Jahre lückenlos geführtes Bonusheft nachweisen, erhalten sie zukünftig 75 statt 65 Prozent.
Die höheren Zuschüsse erhalten die Patienten, bei denen die Erstellung des Heil- und Kostenplans nach dem 1. Oktober erfolgt ist.
Einmal Vorsorge vergessen? Kein Problem
Außerdem gibt es eine weitere Neuerung: Bisher verfiel der Anspruch auf den zusätzlichen Bonus, wenn bereits eine Vorsorgeuntersuchung fehlte. In Zukunft ist es möglich, die Zuschüsse für Zahnersatz auch zu erhalten, wenn der Zahnarztbesuch einmalig versäumt wurde. Dafür muss jedoch auch ein begründeter Ausnahmefall vorliegen, z. B. eine schwere Erkrankung. Diese Ausnahmeregelung gilt nur für den Zehn-Jahres-Bonus.
Quelle: KZV Rheinland-Pfalz