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Heraeus Kulzer: Rechtsstreit beigelegt

Zum 31. Oktober 2014 haben Heraeus Kulzer und die Straumann-Tochterfirmen createch medical GmbH und createch medical S.L. ihren Rechtsstreit beigelegt. Es wurden Lizenzvereinbarungen über den Vertrieb angulierter Brückenkostruktionen getroffen.


Die abgewinkelten Schraubenkanäle, wie bei der cara I-Bridge angled, sind patentrechtlich durch Heraeus Kulzer geschützt. Foto: Heraeus Kulzer


Heraeus Kulzer bietet Anwendern mit der cara I-Bridge angled eine Brückenkonstruktion mit abgewinkeltem Schraubenkanal an. Auf diese hält Heraeus Kulzer in allen relevanten Dentalmärkten das Patent. Seit Oktober letzten Jahres führte Heraeus Kulzer in Deutschland eine Gebrauchsmusterverletzungsklage gegen die Töchterunternehmen der Straumann AG, createch medical GmbH und createch medical S.L. (createch). Mit dieser Klage sollte der weitere Vertrieb von Brückenkonstruktionen mit abgewinkeltem Schraubenkanal durch diese Unternehmen unterbunden werden.

Nach rund einjährigen Verhandlungen haben die Parteien zum 31. Oktober 2014 eine Einigung erzielt. Demnach stellt Heraeus Kulzer die Klage gegen createch ein. Im Gegenzug haben createch und Straumann eine globale Lizenzvereinbarung unterzeichnet. Diese gestattet den Lizenznehmern Brückenkonstruktionen mit abgewinkeltem Schraubenkanal zu vertreiben. Über weitere Einzelheiten wurde Stillschweigen vereinbart.

Technologische Innovationen und die damit verbundenen Schutzrechte sind für Heraeus Kulzer von großer Bedeutung. „Wir werden unsere Patentrechte weiterhin entschlossen und konsequent durchsetzen“, unterstreicht Dr. Andreas Bacher, Divisionsleiter Digital Services bei Heraeus Kulzer. „Mit der jetzt erzielten Einigung handeln wir im Sinne unserer Kunden. Wir wollen ihnen auch zukünftig mit innovativen Produkten die tägliche Arbeit erleichtern.“