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Haftstrafe: Zu viele Zähne gezogen


Foto: Falko Matte


Das Landgericht Stendal (Sachsen-Anhalt) hat einen 42-jährigen Zahnarzt zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten und einem zweijährigen Berufsverbot verurteilt. Außerdem muss er eine Geldstrafe zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Aktenzeichen: 510 Ns 137/12).

Dem Zahnarzt wird zur Last gelegt, ohne wirksame Einwilligung einer Patientin im April 2010 unter Vollnarkose elf Zähne im Ober- und Unterkiefer extrahiert zu haben, obwohl dies bei jedenfalls fünf Zähnen medizinisch nicht indiziert gewesen sei. Darüber hinaus soll auch die Folgebehandlung im Zusammenhang mit einer aufgetretenen Mund-Kieferhöhlen-Verbindung nicht fachgemäß erfolgt sein. 

Das Amtsgericht Stendal hat den Angeklagten daraufhin mit Urteil vom 5. November 2012 wegen vorsätzlicher und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Darüber hinaus wurde ein Berufsverbot von zwei Jahren verhängt. Die hiergegen gerichtete Berufung des Angeklagten blieb im Wesentlichen ohne Erfolg.

KZV Sachsen-Anhalt: Wenige Schwarze Schafe

Die KZV Sachsen-Anhalt äußert sich zum dem Urteil wie folgt: Davon ausgehend, dass dem betroffenen Zahnarzt die Tat und die Schuld ordnungsgemäß nachgewiesen worden ist, begrüßt die KZV Sachsen-Anhalt grundsätzlich die Entscheidung des Landgerichts Stendal. ” Wer als Zahnarzt seine Patienten ohne ordnungsgemäße Einwilligung und Indikation behandelt, begeht nicht nur eine schwere Straftat, sondern erweist sich als unwürdig, die verantwortungsvolle Tätigkeit eines Zahnarztes auszuüben”, so Torsten Jahnel, Abteilungsleiter Recht und Justitiar bei der KZV Sachsen-Anhalt.

Entsteht durch diesen Fall ein Schaden für das Image der Zahnärzte in Deutschland? “Obwohl es sich hier um einen absoluten Einzelfall handelt, der ganz, ganz selten vorkommt, führen solche Fälle leider immer wieder zu ungerechtfertigten Verallgemeinerungen und einer Negativkampagne in der Öffentlichkeit. In der Praxis vor Ort, bei der unmittelbaren Behandlung, kommt  dies glücklicherweise nicht so an”, so Jahnel. Hier bestehe nach wie vor ein großes Vertrauen zwischen Patient und Zahnarzt in Bezug auf die indizierte, gemeinsam geplante und durchgeführte Behandlung.

“Wir haben daher im Hinblick auf die übergroße Mehrheit der ehrlich, fair und rechtskonform behandelnden Zahnärzte ein großes Interesse daran, dass den wenigen schwarzen Schafen unter den Zahnärzten klar vor Augen geführt wird, dass ihr rechtswidriges und unwürdiges Verhalten in dieser Gesellschaft nicht geduldet wird. Dem wird die Entscheidung des Landgerichtes Stendal gerecht.”