Gebührenordnung für Zahnärzte

GOZ: Bundesregierung sieht keinen Nachbesserungsbedarf

Die Bundesregierung hat die Gebührenordnung für Zahnärzte geprüft. Sie sieht "keinen dringenden Handlungsbedarf für eine Änderung der GOZ". Eine neue Studie soll 2017 weitere Daten liefern.


GOZ Gebührenordnung Zahnärzte

In einem Bericht hat die Bundesregierung die Auswirkungen der 2012 umgesetzten GOZ-Novellierungen beurteilt. © Syda Productions /Fotolia.com (Original)


Seit 2012 gibt es die neue GOZ, in der neue Gebührenpositionen aufgenommen worden sind, Abrechnungsstreitfälle im Bereich der prothetischen Leistungen geklärt wurden und typische implantologische Leistungen berücksichtigt wurden. Zwar hatte der Bundesrat damals der Novellierung zugestimmt, das Votum der Bundesregierung stand aber noch aus. Denn, darauf hatte der Bundesrat hingewiesen, es bestand die Möglichkeit, dass die neue GOZ zu Mehrausgaben von mehr als 345 Millionen Euro (6 Prozent) führt, wenn sich “Annahmen als nicht praxisgerecht erweisen”.

Jetzt kommt die Bundesregierung zu ihrem Ergebnis: De facto übertrifft der festgestellte Honoraranstieg von rund 9,2 Prozent den prognostizierten Honoraranstieg von 6 Prozent. Grund hierfür sind offenbar die zu niedrig eingeschätzten Material- und Laborkosten und Investitionen in den technischen Fortschritt. Die Entwicklung des Honorarvolumens müsse jedoch noch über einen längeren Zeitraum sorgfältig beobachtet werden.

Bundesregierung: “Kein dringender Handlungsbedarf”

Das Bundesministerium für Gesundheit will eine Studie erstellen lassen, die systematisch Daten erhebt, um darstellen zu können, “welche methodischen Anforderungen an eine auf einen längeren Zeitraum bezogene Analyse der Entwicklung des privatzahnärztlichen Leistungsgeschehens und Honorarvolumens zu stellen sind”, heißt es in dem Bericht an den Bundesrat. Erst im Jahr 2017 kann der mit zusätzlichen Informationen rechnen.

Insgesamt kommt die Bundesregierung in ihren Schlussfolgerungen zu dem Urteil (387/15 Grunddrucksache), sie sieht “anhand der dargestellten Auswirkungen der GOZ-Novelle 2012 derzeit keinen dringenden Handlungsbedarf für eine Änderung der GOZ.”

GOZ: Verschiebung der Umsatzanteile zugunsten der Prophylaxe

Weiter heißt es in dem Bericht: “Die mit der GOZ-Novelle angestrebte Reduzierung sowohl der Analogbewertungen von häufig erbrachten Leistungen als auch der Anzahl von schwellenwertüberschreitend berechneten Gebührenpositionen konnte erreicht werden.”

Die Bundesregierung stellt auch fest: Durch die neue GOZ haben sich die Umsatzanteile zugunsten der prophylaktischen und konservierenden Leistungen verschoben. Ob dieser positive Effekt allerdings auf eine verbesserte Mundgesundheit und ein gesteigertes Gesundheitsbewusstsein mit verstärkter Nachfrage von prophylaktischen Leistungen zurückgeführt werden kann, sei unklar. Auch das könne die Studie klären.