Bundeszahnärztekammer fordert Bundesregierung zum Handeln auf

GOZ als Gebührenordnung 2. Klasse?



Die Bundeszahnärztekammer nimmt zur Kenntnis, dass das Bundesjustizministerium (BMJ) einen Referentenentwurf vorgelegt hat, der eine spürbare Steigerung der Rechtsanwaltsvergütung zum Gegenstand hat. Die Anwaltsgebühren wurden seit 2021 nicht mehr erhöht. Das BMJ nimmt seine Pflicht wahr, die wirtschaftliche Entwicklung zu beobachten und die Vergütung der Anwaltschaft an diese Entwicklung anzupassen.

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) würde es begrüßen, wenn das Bundesgesundheitsministerium (BMG) vergleichbar gewissenhaft arbeiten und die GOZ nicht als Gebührenordnung 2. Klasse behandeln würde. Denn die Begründung des BMJ für die Erhöhung bei den Rechtsanwälten lassen sich 1:1 auf die Zahnärzteschaft übertragen: ein erheblich gestiegener Kostendruck durch einen Anstieg von Energie- und weiteren Sachkosten sowie die Notwendigkeit einer auskömmlichen Vergütung, um die Niederlassung auch in strukturschwachen Regionen zu gewährleisten. Die Gebühren der Zahnärzte wurden seit 1988 nicht mehr erhöht, aber das BMG verweigert bis heute die dringend notwendige Anpassung.

BZÄK-Vizepräsidentin Dr. Romy Ermler sagt dazu deutlich: „Die Zahnärzteschaft gönnt den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten eine Erhöhung der Vergütung, sie leisten als unabhängige Berater und Vertreter ihrer Mandanten einen wichtigen Beitrag. Die Erhöhung macht allerdings deutlich, wie sehr das BMG im Vergleich die Zahnärzteschaft mit Ignoranz straft, die sich tagtäglich für die Gesundheit ihrer Patientinnen und Patienten einsetzt. Über 35 Jahre Nichtanpassung des Punktwertes sind schlichtweg ein Skandal! Die Kolleginnen und Kollegen werden gezwungen, mit einer völlig veralteten Gebührenordnung zu arbeiten, in der inzwischen 160 zahnärztliche Leistungen nicht mehr beschrieben sind. Das ist auch gegenüber den Patientinnen und Patienten ein Unding. Die Bundeszahnärztekammer fordert die Bundesregierung mit Nachdruck auf, dem zahnärztlichen Beruf endlich auch die Anerkennung zukommen zu lassen, die er verdient. Eine Anpassung der GOZ an die wirtschaftliche Entwicklung ist hierfür unerlässlich.“

Quelle: BZÄK