G-BA: Gründung des Qualitätsinstituts beschlossen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 21. August einen ersten Schritt zum Aufbau des neuen Qualitätsinstituts unternommen. Das oberste Beschlussorgan des G-BA votierte einstimmig für die Gründung einer Stiftung privaten Rechts.
Die Stiftung privaten Rechts soll Trägerin des Instituts sein. Die Stiftungssatzung wurde der Berliner Stiftungsaufsicht zur Genehmigung zugeleitet. Auch die Position des zukünftigen Leiters des Instituts für Transparenz und Qualitätssicherung im Gesundheitswesen, IQTiG, ist inzwischen ausgeschrieben.
In seiner Struktur wird das IQTiG sehr stark dem bestehenden Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, IQWiG, entsprechen, das den G-BA seit mehreren Jahren bei der Nutzenbewertung von Arzneimitteln unterstützt. Neben den Trägern des G-BA und dem BMG soll zukünftig auch der G-BA-Vorsitzende im Stiftungsvorstand vertreten sein. Patientenvertretung sowie die Träger werden über ein eigenes Antragsrecht für Beauftragungen des Instituts verfügen. Das Bundesministerium für Gesundheit soll das Institut auf eigene Kosten beauftragen können. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) würde zusammen mit den anderen Spitzenverbänden der Heilberufekammern einen Sitz im Kuratorium des IQTiG erhalten.
Basis für Qualitätssicherung und Transparenz geschaffen
„Mit diesem Beschluss ist die Basis für die Errichtung des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen gelegt. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Verstetigung der wissenschaftlichen Arbeit, auf die der G-BA bei der Bewältigung der zahlreichen und komplexen Aufgaben im Bereich der Qualitätssicherung in der medizinischen Versorgung bauen kann. Auf dieser Grundlage können Maßnahmen ergriffen werden, um die in Deutschland ohnehin gute Behandlungsqualität weiter zu verbessern, noch vorhandene Schwachstellen zu erkennen und Qualitätsvergleiche zu ermöglichen. Davon werden Versicherte und Patienten künftig profitieren“, sagte Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzendes des G-BA. „Wenn die Stiftungsaufsicht der Satzung zugestimmt hat und die Leitungsstelle besetzt ist, kann der Aufbau des Instituts zügig fortgesetzt werden“, so Hecken weiter.
Das Institut soll dazu beauftragt werden,
- für die Messung und Darstellung der Versorgungsqualität möglichst sektorenübergreifend abgestimmte risikoadjustierte Indikatoren und Instrumente einschließlich Module für ergänzende Patientenbefragungen zu entwickeln,
- die notwendige Dokumentation für die einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung unter Berücksichtigung des Gebotes der Datensparsamkeit zu entwickeln,
- sich an der Durchführung der einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung zu beteiligen und dabei, soweit erforderlich, die weiteren Einrichtungen nach Satz 3 einzubeziehen,
- die Ergebnisse der Qualitätssicherungsmaßnahmen in geeigneter Weise und in einer für die Allgemeinheit verständlichen Form zu veröffentlichen,
- auf der Grundlage geeigneter Daten, die in den Qualitätsberichten der Krankenhäuser veröffentlicht werden, einrichtungsbezogen vergleichende risikoadjustierte Übersichten über die Qualität in maßgeblichen Bereichen der stationären Versorgung zu erstellen und in einer für die Allgemeinheit verständlichen Form im Internet zu veröffentlichen,
- für die Weiterentwicklung der Qualitätssicherung zu ausgewählten Leistungen die Qualität der ambulanten und stationären Versorgung zusätzlich auf der Grundlage geeigneter Sozialdaten darzustellen, die dem Institut von den Krankenkassen nach § 299 Absatz 1a SGB V auf der Grundlage von Richtlinien und Beschlüssen des Gemeinsamen Bundesausschusses übermittelt werden, sowie
- Kriterien zur Bewertung von Zertifikaten und Qualitätssiegeln, die in der ambulanten und stationären Versorgung verbreitet sind, zu entwickeln und anhand dieser Kriterien über die Aussagekraft dieser Zertifikate und Qualitätssiegel in einer für die Allgemeinheit verständlichen Form zu informieren.
Der Beschlusstext sowie die Anlage zum Beschluss können online eingesehen werden.