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FVDZ: “Kein Qualitätsdefizit in der Zahnmedizin”

Der Bundesvorstand und die Landesvorsitzenden des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ) haben anlässlich der Qualitätsoffensive der Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag verankert ist und vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) umgesetzt wird, ein Positionspapier und einen Forderungskatalog beschlossen.


Foto: FVDZ


„In der Zahnmedizin gibt es kein Qualitätsdefizit“, stellen Bundesvorstand und Landesvorsitzende des FVDZ fest. Bei der Umsetzung der Qualitätsoffensive fordern sie deshalb von der Bundesregierung „Augenmaß statt Überregulierung“ und keine Automatismen bei der Übertragung der Vorgaben für die stationäre auf die ambulante Versorgung.

Hintergrund: Der Bundestag hatte Anfang Juni das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz – GKV-FQWG) beschlossen. Das Gesetz schaffe die Voraussetzung für die Gründung eines fachlich unabhängigen, wissenschaftlichen Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), heißt es auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit. Die Regelungen zum Qualitätsinstitut sollen Mitte des Jahres 2014 in Kraft treten.

Die Forderungen des FVDZ zur Qualitätsoffensive der Bundesregierung

Der FVDZ  fordert die Regierung auf, eigenverantwortliches Handeln zu stärken und warnt unter anderem vor dem Entstehen einer neuen „Qualitäts-Bürokratie“, die zusätzliche Kosten verursacht, die Arbeit in den Praxen lähmt und zulasten der Patientenversorgung geht.

  • Überregulierung in den Praxen verhindern – eigenverantwortliches Handeln stärken
  • Entstehung einer neuen „Qualitäts-Bürokratie“ verhindern, welche die Arbeit in den Praxen lähmt, zusätzliche Kosten verursacht und zulasten der Patientenversorgung geht
  • Qualitätsmanagement, Risikomanagement und Fehlermeldesysteme in der Verantwortung des zahnärztlichen Berufsstandes belassen
  • Keine Normierung der Prozessqualität (beispielsweise gemäß DIN EN ISO 9001/9002) – fixierte Abläufe sind aufgrund der Individualität der Patienten nicht möglich, kein „Pay for Performance“ in der Medizin
  • Hygiene-, Verwaltungs-, QM-Aufwendungen leistungsunabhängig abbilden – „Qualität gibt es nicht zum Nulltarif“ (Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe in seiner Rede beim 117. Deutschen Ärztetag am 27. Mai 2014 in Düsseldorf)
  • Keine Ausweitung von Datenerhebungen (zum Beispiel durch die Krankenkassen) und keine zentrale Speicherung für die Entwicklung von einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherungsparametern zulasten der Sicherheit der Patientendaten
  • Keine Automatismen zur Übertragung der speziellen Vorgaben für Krankenhäuser auf die ambulante zahnmedizinische Versorgung

Das vollständige Positionspapier und der Forderungskatalog sind hier einsehbar.