Anamnesebögen auf Syrisch, Albanisch, Arabisch, Englisch

Flüchtlinge beim Zahnarzt: Fragebögen in 15 Sprachen

Viele Asylsuchende, die in Zahnarztpraxen kommen, sprechen kein Deutsch. Aber für den Zahnarzt ist es wichtig zu wissen, welche Probleme und Vorerkrankungen der Patient hat. Praktische Hilfe bieten Patientenerhebungsbögen in 15 Sprachen.


In den Multiple-Choice-Fragebögen steht die deutsche Übersetzung unmittelbar neben der Landessprache. © Bernd Wachtmeister / pixelio.de (Hintergrundbild) / Screenshot (Fragebögen)


Die Zahnärztekammer und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe haben als eine der ersten auf das Problem reagiert, mit dem sich in Deutschland zunehmend Zahnärztinnen und Zahnärzte konfrontiert sehen, die Asylsuchende oder Flüchtlinge in ihren Praxen behandeln möchten.

Auf ihrer Website hat die ZÄKWL nützliche Informationen zum Download zusammengestellt. Zahnärzte finden hier Informationsschreiben, Patientenerhebungsbögen und Fragebögen für Notfallbehandlungen in 15 Sprachen, darunter Albanisch, Französisch, Kroatisch, Arabisch, Englisch, Persisch – aber auch Kurdisch-kurmandschi und Kurdisch-zazza.

Zahnarzt kreuzt an, welche Behandlung er vorsieht

In den Multiple-Choice-Fragebögen steht die deutsche Übersetzung unmittelbar neben der Landessprache, so dass der Zahnarzt oder das Praxisteam problemlos feststellen können, mit welchem Anliegen, aber auch mit welchen Grunderkrankungen der Patient in die Praxis gekommen ist. Sprachbarrieren können so – auch ohne Zuhilfenahme eines Dolmetschers – überwunden werden. Beispielsweise erfährt der Zahnarzt bei einer Notfallbehandlung, seit wie vielen Tagen die Schmerzen bestehen, wo genau im Kiefer die Schmerzen auftreten, wie stark sie sind und ob der Patient bisher Medikamente eingenommen hat.

Umgekehrt kann auch der Zahnarzt dem Patienten mitteilen, welche Behandlungsmaßnahmen er durchführen wird. So kann er in demselben zweisprachigen Formular ankreuzen, wenn er eine Röntgenaufnahme anfertigen möchte, einen Zahn füllen oder ziehen oder er zum Beispiel einen Abszess aufschneiden muss. Da der Patient den Fragebogen  unterzeichnet, erhält der Behandler eine gewisse Sicherheit, dass der Patient ihn verstanden hat und mit der Behandlung einverstanden ist.

Dr. Beckmann und Dr. Branding, beide praktizierende Zahnärzte in Nordrhein-Westfalen und im Vorstand der ZÄKWL bzw. KZVWL, berichten im Interview mit dem DENTAL MAGAZIN über ihre Erfahrungen mit Asylsuchenden in der Praxis.

Anspruch auf Notfallbehandlung

Asylbewerber haben, wie jeder andere Patient auch, einen Anspruch auf Notfallbehandlung. Zur Behandlung müssen “akute Erkrankungen und Schmerzzustände” vorliegen, informiert die ZÄKWL die Zahnärzte. “Wird dem Patienten nicht geholfen, steht rechtlich eine unterlassene Hilfeleistung im Raum, wird er ohne Aufklärung behandelt, eine mögliche Körperverletzung”, heißt es in einem Schreiben. Die Kammer empfiehlt außerdem, die relevanten Erwägungen für und gegen eine Behandlung zumindest stichwortartig zu dokumentieren.

Zu einer Notfallbehandlung sollte der Asylbewerber den ausgefüllten Patientenerhebungsbogen mitbringen, ebenso einen Identitätsnachweis, einen Krankenbehandlungsschein (in NRW künftig die elektronische Gesundheitskarte) und eine Person, mit der sich der Zahnarzt verständigen kann, falls der Patient selbst nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt.

Update (22.9.): Die Deutsche Ärzteversicherung garantiert Zahnärzten, die Flüchtlinge ambulant behandeln, Versicherungsschutz in der Berufshaftpflicht-Versicherung. >> mehr lesen

Hier stehen die Fragebögen der ZÄKWL zum Download.