Kein Pflegebonus für ZMFA

Fehlende Wertschätzung für das Praxispersonal?

Schon 2020 unterstützten die Vorstände und Präsidenten von BÄK, BZÄK, KBV und KZBV in einem offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Spahn die Forderung des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. nach mehr Wertschätzung von der Gesellschaft. Die Diskussion um den Sonderbonus und die Neubewertung der systemrelevanten Tätigkeiten, so die damalige Forderung, darf im Gesundheitswesen nicht nur den Bereich der Alten- und Krankenpflege abdecken.



Auch knapp eineinhalb Jahre später sind die erneuten, wiederum durch Zahnärzte- und Ärztevertreter auf höchster Ebene unterstützten, Bemühungen der Vereinigungen von Medizinischen und Zahnmedizinischen Fachangestellten gescheitert. Einen Pflegebonus gibt es nur für Pflegende in Altenheimen und Krankenhäusern. Diese können im laufenden Jahr Sonderzahlungen ihrer Arbeitgeber erwarten, die durch steuerliche Hilfsmaßnahmen flankiert werden, so dass diese Boni steuerfrei sind. Steuerlich nicht begünstigt sind freiwillige Leistungen des Arbeitgebers, die nicht aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen gewährt werden. Der Kreis der Anspruchsberechtigten in Bezug auf den Bonus und die Steuerbefreiung umfasst aber nur Beschäftigte bestimmter Einrichtungen, insbesondere Krankenhäuser und Pflegedienste. Auf breites Unverständnis stößt, dass Beschäftigte in Zahnarzt- und Arztpraxen keinen solchen, vom Bund oder den Ländern finanzierten Bonus erhalten sollen.

Auch die Steuerfreiheit freiwilliger Bonuszahlungen endet mit Ablauf des 31.03.2022 und eine Verlängerung dieser Frist ist nicht in Sicht. Praxisinhaber, die den besonderen Einsatz Ihrer MitarbeiterInnen während der Pandemie finanziell würdigen möchten, zahlen dies also aus eigener Tasche.

Der Experte

Foto: privat

RA Jens-Peter Jahn
Fachanwalt für Medizinrecht in der Kölner Kanzlei michels.pmks Rechtsanwälte mit einem Tätigkeitsschwerpunkt im Zahnarztrecht.
info@michelspmks.de