DVG: Neues Digitales-Versorgungs-Gesetz beschlossen
Der Bundestag hat über den Entwurf des Digitalen-Versorgungs-Gesetzes (DVG) beraten. Der Gesetzesentwurf wurde mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen der Grünen und Die Linke angenommen, die AfD und FDP enthielten sich.
Mit dem Digitalen-Versorgungs-Gesetz sollen gesetzlich Versicherte künftig Gesundheits-Apps auf Rezept beziehungsweise Verordnung erhalten, die das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zuvor auf Funktion, Qualität, und Datensicherheit geprüft hat.
Verpflichtende Anbindung an Telematikinfrastruktur
In Bezug auf die Telematikinfrastruktur (TI) ergab sich im Rahmen des DVG (Digitales-Versorgungs-Gesetz), dass diese weiter ausgebaut werde. Apotheken und Krankenhäuser werden verpflichtet, sich an die TI anzuschließen. Für Hebammen, Physiotherapeuten, Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen ist die Anbindung freiwillig, die Kosten werden erstattet.
Ärzte, die keine Anbindung an die TI wünschen, werden mit einem Honorarabzug von 2,5 Prozent ab dem 1. März 2020 sanktioniert. Die bei den Krankenkassen vorliegenden Abrechnungsdaten sollen künftig pseudonymisiert und anonymisiert der Forschung – falls gefordert – zugänglich gemacht werden.
Weltneuheit für die Gesundheitsforschung
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sieht die Gesetzespläne zur Digitalisierung deutlich positiv. Ein Digitales-Versorgungs-Gesetz soll die Versorgung von Patienten in Deutschland konkret im Alltag dank besserer Informationen und Kommunikation optimieren. Zwar seien Gesundheitsdaten die sensibelsten Daten, die es gebe. Aber mithilfe des Datenschutzes und einer Datensicherheit auf höchstem Niveau könnten auch diese Daten ohne Bedenken an ein Forschungszentrum weitergereicht werden. Ziel sei es, Gesundheitsforschung zu verbessern, um für Patienten mit chronischen Krankheiten wie Diabetes, Bluthochdruck oder Krebs neue Erkenntnisse zu Therapiemöglichkeiten zu gewinnen.
Digitales-Versorgungs-Gesetz: Lücke für Datenmissbrauch?
Aber es gibt auch Gegenwind zu dieser Einstellung, trotz vorgesehener Pseudonymisierung. Eine Widerspruchsmöglichkeit gegen die Verwendung der eigenen Daten müsse ebenfalls im Gesetz verankert werden, so der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber. Auch der Paritätische Gesamtverband warnt vor einem Datenmissbrauch. Hochsensible persönliche Gesundheitsdaten würden Hacker und Datendiebe magisch anziehen. Darum sollte der Gesetzgeber die informationelle Selbstbestimmung mit Blick auf Gesundheitsdaten wahren, mahnte Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Verbandes.
Quelle: aerzteblatt.de