Die UPT auf dem Weg in den BEMA
In der Abrechnung könnte sich bald etwas ändern. In Berlin finden aktuell Verhandlungen statt, die sich mit einem Thema beschäftigen, das sich viele an der Prophylaxe Beteiligte schon lange wünschen: die Aufnahme der Unterstützenden Parodontitistherapie (UPT) in den Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA).
Patienten mit einer Parodontitis–Erkrankung brauchen mehr Maßnahmen als Mundhygiene-Instruktionen (MHI) oder Professionelle Zahnreinigung (PZR). „Diese Patienten müssen zunächst systematisch parodontal therapiert und anschließend mittels Unterstützender Parodontitistherapie (UPT) kontinuierlich und in der Regel lebenslang nachbetreut werden.“1
Momentane Abrechnungsmöglichkeiten reichen nicht aus
Je nach individuellem Risiko ist die UPT in der Regel ein- bis viermal jährlich angebracht. Sie beinhaltet: Mundhygieneinstruktion und Motivation des Patienten, professionelle mechanische Plaqueentfernung sowohl supra- als auch subgingival, Erhebung des aktuellen Entzündungs- und Mundhygienezustandes, Erhebung eines parodontalen Befundes und falls notwendig die subgingivale Reinigung (wieder-)erkrankter und vertiefter Zahnfleischtaschen. Damit umfasst die UPT deutlich mehr als nur PZR und MHI.
Dieser Unterschied ist allerdings in der Abrechnung nur unzureichend zu erkennen. Denn in der gebührenrechtlichen Definition der PZR in der GOZ-Nr. 1040 und deren Berechnungsbestimmung sind die Entfernung subgingivaler Beläge explizit nicht enthalten. Dabei wären diese für eine UPT nötig. Eine mögliche Abgeltung der Leistung, subgingivaler Beläge zu entfernen, könnte durch die GOZ-Nrn. 4070 (einwurzeliger Zahn)/4075 (mehrwurzeliger Zahn) erfolgen. Hier wird aber eine nicht delegierbare parodontalchirurgische Therapie beschrieben. Eine Abrechnung der nichtchirurgischen PA-Therapie erfolgt deshalb häufig über eine Analogberechnung von Gebührennummern aus der GOZ oder GOÄ, deren Schwierigkeit ähnlich zur nichtchirurgischen subgingivalen Konkremententfernung ist.
UPT und BEMA: Verhandlungen laufen
Diese „Lücke im Verordnungstext“1 könnte bald Geschichte sein. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) veröffentlichte bereits 2017 gemeinsam mit der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie (DG PARO) ein „Konzept für die Behandlung von Parodontalerkrankungen bei Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung“. Der Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) diskutiert derzeit, wie sich die darin erarbeiteten Modelle für eine Aufnahme der UPT in den BEMA eignen.
Die KZBV vertritt im G-BA die Zahnärzte. Stimmen der KZBV erklären, dass sich die Beratungen in der Tat in einer abschließenden Phase befinden. Das Plenum des G-BA wird voraussichtlich noch vor dem Ende des Jahres 2020 einen Beschluss über die Aktualisierung der entsprechenden Richtlinie fällen. Die Verhandlungen im Bewertungsausschuss sollen dann anschließend möglichst bis etwa zur Jahresmitte 2021 einen Abschluss finden.
Abrechnung bereits Mitte 2021 in Aussicht
Die Beratung über die Ausgestaltung der an die aktuellen zahnmedizinischen Erkenntnisse angepassten PAR-Behandlungsstrecke befindet sich im G-BA in der abschließenden Phase, so die KZBV. Das schriftliche Stellungnahmeverfahren und die Anhörung der maßgeblichen Fachgesellschaften sind bereits beendet. Die KZBV hat sich als Ziel gesetzt, in den Verhandlungen eine praxistaugliche Anpassung der Versorgungsstrecke an den aktuellen Stand der zahnmedizinischen Erkenntnisse vorzunehmen. Inhaltlich umfasst diese Anpassung u. a. die Berücksichtigung der aktuell geltenden Klassifikation sowie die erforderliche Ausgestaltung der strukturierten Nachsorge.
Erfolgt ein Abschluss der Verhandlungen bis Ende des Jahres erfolgreich, ist Mitte 2021 eine Abrechnung der Behandlung von Parodontitis-Patienten über die gesetzlichen Krankenkassen möglich. Dann hätte endlich die Suche nach der passenden Gebührennummer für die UPT ein Ende.
Quelle:
1 Mundhygieneinstruktion, professionelle Zahnreinigung, unterstützende Parodontitistherapie: Der kleine (große) Unterschied. Johannes Einwag, Alexander Raff, Quintessenz Zahnmedizin, September 2020