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DGI-Fortbildungsreferent Dhom gegen Zwangsfortbildung

Seit 2004 sind Zahnärzte auch per Gesetz zur Fortbildung verpflichtet. Der Fortbildungsreferent der Deutschen Gesellschaft für Implantologie (DGI), Prof. Dr. Günter Dhom, hält das für „absoluten Quatsch“. Im Video-Interview erklärt er, warum.


Prof. Dr. Günter Dhom, Fortbildungsreferent der Deutschen Gesellschaft für Implantologie (DGI)


Der Unmut war groß, als das Gesetz – ein Relikt der Ära Ulla Schmidt im Bundesgesundheitsministerium –  am 1. Juli 2004 in Kraft trat. Binnen fünf Jahren müssen 125 Fortbildungspunkte gesammelt werden. Wer dem nicht nachkommt, muss Honorarkürzungen oder sogar den Zulassungsentzug in Kauf nehmen. Dhom hält die Zwangsfortbildung für “absoluten Quatsch”.


Während in der Medizin die Anwesenheit auf Fortbildungsveranstaltungen kontrolliert wird, setzt er auf Vertrauen. Wer heute vernünftig Zahnmedizin betreiben wolle, bilde sich freiwillig fort.  Angesichts der hohen Zahnarztdichte in Deutschland sei die Qualität, die sich auch in Fortbildungsaktivitäten manifestiere, ohnehin zum Wettbewerbsparameter geworden. Motivation und Eigenverantwortung ließen sich durch restriktive Maßnahmen nicht verbessern.
Ein täglich neues Einchecken bei mehrtägigen Kongressen, in der Medizin durchaus üblich, lehnt er ebenso ab wie die elektronische Erfassung von Fortbildungspunkten.