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DGÄZ schreibt 7. Young Esthetics-Preis aus

Zum nunmehr siebten Mal vergibt die Gesellschaft für Ästhetische Zahnheilkunde (DGÄZ) im nächsten Jahr den Young Esthetics-Förderpreis. Die mit einem Preisgeld in Höhe von 2500 Euro dotierte Auszeichnung honoriert Arbeiten von jungen Zahnmedizinern und Zahntechnikern.


ZA Wolfgang M. Boer, Pressesprecher der DGÄZ und Initiator des Young-Esthetic-Preises DGÄZ


Für die DGÄZ sei der Young Esthetics-Preis ein Baustein der Qualitätssicherung, betonte Zahnarzt und DGÄZ-Pressesprecher Wolfgang M. Boer. Wie der Initiator der Auszeichnung hervorhob, liege der Fokus des Preises weniger auf der „Schönheit“ der Ergebnisse als vielmehr auf einer perfekten Funktion, die mit einem ästhetischen und nachhaltigen Gesamtergebnis einhergehe. Die medizinische Fachgesellschaft wolle so frühzeitig für den Unterschied zu rein kosmetischen Verfahren sensibilisieren.

2500 Euro Preisgeld und kostenlose DGÄZ-Mitgliedschaft 

Der Preisträger des Jahres darf seinen eingereichten Fall bei der INTERNA der DGÄZ vorstellen. Neben dem Preisgeld in Höhe von 2500 Euro erhält der Ausgezeichnete zusätzlich eine einjährige kostenfreie Mitgliedschaft in der DGÄZ. Diese könne für das Vertiefen der Kenntnisse und den Erfahrungsaustausch mit den Experten genutzt werden, so Boer. 

Details rund um die Bewerbung

Bewerben können sich Zahnärzte bis fünf Jahre nach Erlangung der Approbation und Zahntechniker bis fünf Jahre nach Erlangen des Gesellenbriefes. Eingereicht werden müssen ein mit Fotos durchdokumentierter Fall sowie die diagnostischen Unterlagen, Diagnosen und die Begründung zur Therapieentscheidung. Modelle sind nicht zwingend erforderlich, aber erwünscht. Eingereicht wird die Bewerbung an das Büro der DGÄZ, Graf-Konrad-Straße, 56457 Westerburg bzw. per E-Mail an info@dgaez.de, Stichwort: Young Esthetics. Einsendeschluss für den Preis 2014 ist der 31. März 2014. Die Verleihung findet statt im Rahmen der INTERNA am 9. Und 10. Mai 2014 in Westerburg.